Tagung „Sport und Criminal Compliance“ an der Universität zu Köln

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel

An der Universität zu Köln biete ich – gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Universität Augsburg, – am 20.10.2017 eine Tagung zum Thema „Sport und Criminal Compliance“ an. Denn die im April 2017 in Kraft getretenen Straftatbestände gegen Sportwettbetrug und Spielmanipulation (§§ 265c, 265d StGB) stellen eine tiefgreifende Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Sportler, Vereine und Verbände dar. Ein matchfixing kann fortan nicht nur strafrechtliche Konsequenzen für die daran beteiligten Personen haben, sondern auch zu Bußgeldern für Verbände und Vereine bzw. deren Leitungspersonen führen. Die Tagung, die sich gleichermaßen an Praktiker, Vereins- und Verbandsvertreter sowie Wissenschaftler richtet, befasst sich mit diesen Auswirkungen.

Tagung „Sport und Criminal Compliance“
20.10.2017, Hörsaal XVIII, Universität zu Köln

Zu dieser Tagung laden wir das interessierte Fachpublikum sehr herzlich ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Anschluss an das Programm findet ein kleiner Kölschempfang statt. Eine Anmeldung über diese Webseite ist erforderlich. Zur Anmeldung.

Hier gibt es den Flyer zur Veranstaltung als pdf zum Download.

Programm:

15.00 Uhr
Begrüßung (Dr. Jan F. Orth)

15.05 Uhr
Einführung in das Thema (Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Universität Augsburg)

15.15 Uhr
Fachvortrag: Strafbare Spielmanipulation (Prof. Dr. Martin Waßmer, Universität zu Köln)

15.45 Uhr
Fachvortrag: Sportwettbetrug (RA Dr. Markus Rübenstahl, Frankfurt a.M.)

16.15 Uhr
Fragen und Anmerkungen zu den Referaten

16.30 Uhr
Kaffeepause

17.00 Uhr
Paneldiskussion: „Auswirkung der Straftatbestände auf Sportverbände und -vereine“

Teilnehmer

  • Akad. Rat Dr. Björn Schiffbauer (Universität zu Köln, Präsidiumsmitglied für Recht und Satzungsfragen des Fußball-Verbandes Mittelrhein e.V.)
  • Leitender Oberstaatsanwalt Jakob Klaas (Staatsanwaltschaft Köln)
  • Leitender Oberstaatsanwalt a.D. Dr. Wolfgang Zieher (stv. Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses)
  • Rechtsanwalt Frank Thumm (Sportrechtsexperte, Abteilungsleiter Recht beim Württembergischen Fußballverband)
  • Rechtsanwalt Sven Diener (Düsseldorf)

Moderation: VRiLG Dr. Jan F. Orth, LL.M. (Köln)

anschl.: Ausklang bei einem kleinen Kölschempfang

Uni Köln: SoSe 2017 – Klassisches Seminar und VBS zum Sportrecht

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Mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, biete ich im Sommersemester 2017 wieder ein Seminar (VSt-Nr. 13980.8000) und ein Vorbereitungsseminar (VSt-Nr. 13980.5015) zum Sportrecht an.

Für die Veranstaltung 13980.5015 „Vorbereitungsseminar zum Sportrecht“ i.S.v. § 44 StPrO ist, deren mündlicher Teil mit dem klassischen Seminar als gemeinsames Blockseminar veranstaltet wird, sind Anmeldungen ausschließlich über KLIPS2 möglich.

Die Seminare werden sich mit aktuellen Fragen zum und Entscheidungen im Sportrecht beschäftigen, die von den Teilnehmern darzustellen, rechtlich zu würdigen und zu bewerten sind. Soweit Entscheidungen zu besprechen sind, können die Urteile von den ordentlichen Gerichten, den Schiedsgerichten im Sport und auch den internen Spruchinstanzen der Sportverbände stammen. Im Sportrecht geht es regelmäßig um die Frage, ob eine Maßnahme im Sport mit den verbandlichen Normen und dem staatlichen Recht in Einklang steht.

Das klassische Seminar (13980.8000) dient u.a. der weiteren Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsseminare. Es kann darüber hinaus einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 b) und Abs. 2 Satz 2 Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen („Doktorandenseminar“). Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 11 Abs. 7 Satz 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 15. Juli 2008 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet. Schließlich kann das Seminar dem Erwerb der Schlüsselqualifikation i. S. d. §§ 7 Abs. 2 JAG NRW, 7 Abs. 4 StPrO dienen.

Anmeldung zum Seminar: Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Herrn Dr. Orth (jan.orth@uni-koeln.de) bis zum 15.04.2017.

Definitive Themenvergabe: Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 25.04.2017, 18.45 Uhr, im Rechtshaus (Gottfried-Keller-Str. 2).

Tagesblockseminarveranstaltung: Freitag, 30.06.2017, Universität zu Köln. Beginn: 10.00 Uhr, Ende nicht nach 17.00 Uhr.

Die komplette Seminarausschreibung – einschließlich der weiteren Modalitäten – findet sich hier.

Folgende Themen können vergeben werden:

„Aktuelles“

  1. Die Entscheidung des BGH in Sachen Claudia Pechstein ./. ISU
  2. Die Entscheidung des BGH in Sachen SV Wilhelmshaven ./. Norddeutscher Fußballverband
  3. Die Entscheidung des BGH in Sachen des „Kölner Böllerwerfers“ (SpuRt 2017, 29)
  4. Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Strafen durch Sportverbände (zuletzt: OLG Hamm SpuRt 2017, 32)

„Kontemporäres“

  1. Die Verfassungsmäßigkeit der Strafnormen des Anti-Doping-Gesetzes
  2. Kostentragungspflicht der „Clubs“ und Verbände für Polizeieinsätze anlässlich von Spielen der Fußballbundesliga
  3. Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten für echte Schiedsgerichte im Sport?
  4. Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen
  5. Was regelt § 11 AntiDopG?
  6. Die Entscheidung des BGH in Sachen Charles Friedek
  7. „Whereabouts“ und andere Verhaltensauflagen für Sportler nach den Doping-Bestimmungen und deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht

„Klassiker“

  1. Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treupflicht bei Profi-Fußballern
  2. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  3. Konkurrenz von Verbandsstrafen zum „staatlichen Strafmonopol“ (Art. 92 GG)

Harald Strutz kommt in Sportrechtsvorlesung

Der frischgebackene „Ehrenangehörige“ der Deutschen Fußball-Liga und Präsident des Bundesligisten FSV Mainz 05 e.V. Harald Strutz besucht die Sportrechtsvorlesung von Dr. Jan F. Orth an der Universität zu Köln. Der Jurist und ehemalige Leichtathlet, der sich auch schon als Autor einer sportrechtlichen Monographie einen Namen gemacht hat, kommt am 25.01.2017, von 16 bis 17.30 Uhr in die Vorlesung ins Universitätshauptgebäude, Hörsaal XVIIa. Der Besuch des höchsten Vertreters des Traditionsvereins ist immer spannend. Mainz 05 gehört zu den letzten vier Bundesligisten, die noch in der Rechtsform des eingetragenen Vereins nach §§ 21 ff. BGB organisiert sind. Dies löst in rechtlicher Hinsicht natürlich die Diskussion um die sog. Rechtsformverfehlung und in sportpolitischer Hinsicht freilich um aktuelle Bemühungen in Mainz für Umstrukturierungen aus.

So spricht Harald Strutz, der neben dem Präsidentenamt Rechtsanwalt in Mainz ist, insgesamt zu dem Thema „Mainz 05 – Unternehmensführung im Wettbewerb der Bundesliga“ und wird hierbei zahlreiche Bereiche, die bislang in der Vorlesung zur Sprache kamen, aus Sicht des Praktikers erörtern und vertiefen. Hierbei wird es naturgemäß besonders um strukturelle Fragen gehen, die es den Studierenden ermöglichen, die grundlegenden Komplexe des organisatorischen Aufbaus, der Geschäftsführung, der Vertretung und der Mitwirkung besonderer Interessengruppen in Unternehmen rechtsformkritisch zu wiederholen und am Beispiel eines Fußballproficlubs zu exemplifizieren. Im Anschluss an das Referat steht Harald Strutz für Fragen der Studierenden zur Verfügung. Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, wird an der Veranstaltung ebenfalls teilnehmen und die wahrscheinlich unternehmerisch-wirtschaftlichen Positionen auch aus seinem internationalen Blickwinkel ggf. kritisch hinterfragen.

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Hörsaalkapazitäten öffentlich. Interessenten sind herzlich eingeladen! Zur Veranstaltung angemeldete Studierende, eingeschriebene Studierende der Universität zu Köln und Angehörige der Universität genießen Vorrang. Um einen Überblick über die zu erwartenden Besucher zu erhalten, sind wir für eine Anmeldung in der Facebook-Veranstaltung https://www.facebook.com/events/1196054073782015/ sehr dankbar.

DFB-Schiedsrichterzeitung berichtet ausführlich über „Der Schiedsrichter im Sportrecht“

In der aktuellen Ausgabe der DFB-SR-Zeitung (1/2017) berichtet DFB-SR-Zeitungsreporter Tobias Altehenger ausführlich über die Sonderveranstaltung „Der Schiedsrichter im Sportrecht“ im Rahmen der Vorlesung Sportrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die ich gemeinsam mit Bundesliga-SR Sascha Stegemann und Alex Feuerherdt von „Collinas Erben“ durchgeführt habe. Die Veranstaltung und die anschließende Veröffentlichung ihrer Aufzeichnung waren jeweils ein Publikumserfolg. Die öffentliche Fassung des Videos enthält Bild und Ton der gesamten Veranstaltung sowie die gezeigten Powerpoint-Folien, aber – aus urheberrechtlichen Gründen – nicht die Videoausschnitte aus den exemplarisch vorgeführten Fußballspielen. Es ist rund 2 Stunden lang. Alle drei Besprechungsbereiche, die zivilrechtliche Haftung des Schiedsrichters im Profi- und Amateurbereich, die strafrechtliche Verantwortung des Schiedsrichters für seine Anordnungen sowie aktuelle Probleme der Anwendung und Auslegung der Fußballregeln nach der umfassenden Reform des Regelwerks zu Beginn der laufenden Spielzeit 2016/2017, sind im Video vollständig vorhanden und ermöglichen auch juristischen Laien einen nachvollziehbaren und vertiefenden Einstieg in spannende Rechtsfragen um das Hobby des Fußballschiedsrichters.

In dem Beitrag in der gerade erschienen DFB-Schiedsrichterzeitung werden die wesentlichen Ergebnisse der Veranstaltung zu den gerade beschriebenen Themenbereichen und die praktische Relevanz für die Schiedsrichter in allen Klassen besprochen. Es gibt auch ein kleines Interview mit mir. Der Artikel ist sehr lesenswert und hervorragend geschrieben. Die komplette Ausgabe 1/2017 der DFB-SR-Zeitung ist auf der Webseite des DFB zum Download verfügbar. Wer nur den Beitrag zu unserer Veranstaltung lesen möchte, der kann hier klicken. Das Copyright liegt insoweit beim DFB.

Eine ausführliche Lösungsskizze zum besprochenen strafrechtlichen Fall kann hier heruntergeladen geworden. Das komplette Video der Veranstaltung gibt es hier:

Über Feedback zur Veranstaltung freuen wir uns nach wie vor.

Korruption im Sport – Kolloquium an der Universität zu Köln

Im Rahmen der „Kölner Kolloquien zur Wirtschaftskriminalität“ veranstalten Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Jun.-Prof. Dr. Elisa Hoven von Universität zu Köln am 10. und 11. Februar 2017 im Schloss Wahn bei Köln das Kolloquium 2017 zum Generalthema „Korruption im Sport“. Weitere Informationen zum Programm werden in Kürze hier online abrufbar sein. Bereits jetzt steht das vollständige Programm im Flyer-Format als Download zur verfügbar.

Das Kolloquium des Jahres 2017 wird – wie gesagt – dem Thema „Korruption im Sport“ gewidmet sein. Der Begriff der Korruption wird dabei weit verstanden. Gegenstand der Veranstaltung soll nicht nur die Bestechlichkeit und Bestechung bei der Vergabe von sportlichen Großereignissen sowie die neuen Tatbestände gegen den Sportwettbetrug und die Manipulation von Sportwettbewerben sein. Vielmehr sollen auch andere Erscheinungsformen von „Corruption and Fraud“, namentlich das Doping und die Untreue zu Lasten von Sportvereinen in den Blick genommen werden. Referieren werden Strafrechtswissenschaftler, Kriminologen, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sowie Vertreter von Sportverbänden. Dabei ist es den Veranstaltern gelungen, die namhaftesten Vertreter aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis für die Teilnahme an der Veranstaltung zu gewinnen. Die Referentenliste liest sich wie ein „Who-is-Who“ der deutschen Strafrechts- und Sportrechtsexperten. Für alle sport- und strafrechtlich Interessierten wird der Besuch der Veranstaltung daher m.E. ein besonderer Gewinn sein. Das gilt ausdrücklich auch für die Nachwuchsjuristen, die sich noch in der Ausbildung befinden: Für Studierende ist der Besuch kostenfrei, Doktoranden können zum halbierten Tagungsbeitrag teilnehmen.

Im Rahmen des Kolloquiums werden folgende Themenbereiche bearbeitet:

I. Autonomie des Sports und strafrechtliche Immunität?
II. Rechtliche Fragen der Korruption im Sport
1. Bestechung und Bestechlichkeit bei der Vergabe von Sportgroßereignissen
2. Sportwettbetrug, Wettkampfmanipulation, Sportwetten und Steuerstrafrecht
3. Strafbarkeit des Dopings
4. Sponsoring und Korruption
5. Prävention von Korruption und Manipulation im Sport

Mit diesen Themen legen die Veranstalter einen Schwerpunkt auf dogmatisch anspruchsvolle und aktuelle Problembereiche im organisierten Sport. Für jeden sportrechtsinteressierten Juristen ist die Teilnahme daher dringend zu empfehlen. Gerne habe ich den Veranstaltern zugesagt, im Rahmen der Veranstaltung zum Unterthema „Strafbarkeit des Dopings“ die Moderation der Paneldiskussion mit Kurzvorträgen und Impulsstatements zu übernehmen. Das Kolloquium schließt mit einer prominent besetzten und spannenden Podiumsdiskussion.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2016/17

jur1_03Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester aus aktuellem Anlass sicherlich auf die Behandlung der Entscheidungen des Bundesgerichthof in der Sache Claudia Pechstein und SV Wilhelmshaven sein. Vorlesungshighlight ist in diesem Wintersemester die große gemeinsame Veranstaltung mit Collinas Erben „Der Schiedsrichter im Sportrecht“.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal XVIIa (Hauptgebäude) vom 19.10. bis zum 14.12.2016 und vom 11.01. bis 01.02.2017 statt. Am 08.02.2017 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es hier.

Exkursion zum BGH am 05.07.2016 – Fall „SV Wilhelmshaven“

Update, 11.04.2016: Alle Exkursionsplätze sind vergeben. Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

Wie bereits angekündigt, biete ich mit dem Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln anläßlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Sachen SV Wilhelmshaven gegen den Norddeutschen Fußballverband eine Tagesexkursion zum höchsten deutschen Gericht in Zivilsachen an. Eine kurze Einführung in die Bedeutung des Falles findet sich hier. Die Exkursion beinhaltet nicht nur eine Teilnahme an der konkreten Sitzung des II. Zivilsenats, sondern auch ein juristisches Vorbereitungsgespräch mit der zuständigen Wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Senats und eine exklusive Führung über das Gelände und die Räumlichkeiten des Bundesgerichtshofs. Wir freuen uns sehr, dass sich Frau Vizepräsidentin des Landgerichts Köln, Dr. Simone Kreß, bereit erklärt hat, die Exkursion zu begleiten.

Wir werden am Dienstag, 05.07.2016, gegen 6.00 Uhr morgens mit einem Reisebus nach Karlsruhe aufbrechen und unser Ziel gegen 10:00 Uhr erreichen. Ab 10:15 Uhr findet das Vorgespräch statt. Die mündliche Verhandlung über die Revision des Norddeutschen Fußballverbandes gegen die Berufungsentscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist für 11.00 Uhr angesetzt. Danach findet der Rundgang mit weiteren Erläuterungen statt. Im Anschluss daran werden wir Gelegenheit haben, in der Kantine des Gerichts oder einem in der Nähe befindlichen Restaurant o.ä. ein Mittagessen einzunehmen. Danach treten wir die Heimreise an, so dass mit einer Rückkunft in Köln gegen 17/18 Uhr zu rechnen sein dürfte.

Angesichts des zu erwartenden Andrangs und der Begrenzung der Teilnehmeranzahl auf 30 Personen gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs gelten für die Vergabe der Plätze folgende Grundsätze:

  1. Grundsätzlich gilt das Prioritätsprinzip (first come, first serve).
  2. Die Vergabe an Studierende (Jura, Erste Prüfung) erfolgt bevorzugt. Graduierte können sich trotzdem bewerben.
  3. An bestätigte Teilnehmer der Veranstaltungen zum Sportrecht von Prof. Dr. Bernhard Kempen, Dr. Björn Schiffbauer und Dr. Jan F. Orth in den vergangenen zwei und im laufenden Semester werden die Plätze bevorzugt vergeben.

Die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme kann ausschließlich über die Webseite http://goo.gl/forms/B6g42K1MhL erfolgen. Eine Auswahl der Teilnehmer und eine Bestätigung an die Teilnehmer per E-Mail werden schnellstmöglich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für den Fall Ihrer Teilnahme wegen einer Sicherheitsüberprüfung durch den Bundesgerichtshof zu einem späteren Zeitpunkt die Angabe Ihrer Wohnanschrift, Ihres Geburtsdatums und Ihres Geburtsortes zwingend erforderlich ist. Diese werde ich nur von den zugesagten Teilnehmern zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abfragen.

Da die Exkursion durch den Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln e.V. gefördert wird – auch an dieser Stelle: Herzlichen Dank! -, kann die Exkursion für die Teilnehmer kostenfrei angeboten werden. Für Verpflegung etc. und das Mittagessen in Karlsruhe haben die Teilnehmer selbst zu sorgen.


Fotos: Beitragsbild: Bundesgerichtshof, Fotograf: Joe Miletzki. Busse: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de (Bildausschnitt vom Originalbild).

Die Uni und der 1. FC in Köln in bemerkenswerter Kooperation

Es war kurz vor 17:30 Uhr als sich die Teilnehmer des Blockseminars im Sportrecht der Universität zu Köln am Freitag, den 26. Februar, vor dem Eingang West des RheinEnergieStadions trafen – eine ungewöhnlich frühe Zeit für einen normalen Stadionbesuch an einem Freitagspieltag. Jedoch kamen die Studierenden und Dozenten nicht nur um das Spiel gegen Hertha BSC Berlin zu sehen, sondern vielmehr um einen einmaligen Einblick über das Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept des Großereignisses Bundesliga zu bekommen.

Die Kölner Universität bietet schon seit vielen Jahren Vorlesungen und Veranstaltungen zum Thema Sportrecht an. Aktuelle Geschehnisse rund um die internationalen Verbände und immer wieder aufkommende Dopingvorwürfe in der Welt des Sports verdeutlichen, welche praktische Relevanz diesem Thema zuzuweisen ist. Gastvorträge des Ersten DFB-Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch und der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein zeigten bereits, wie nah die Universität in diesem Bereich an der Praxis arbeitet. Dieses Engagement führte diesmal in das RheinenergieStadion.

Versammlungsleiter Thomas Schönig instruiert die Teilnehmer unmittelbar vor dem Betreten der Einsatzzentrale.

Versammlungsleiter Thomas Schönig instruiert die Teilnehmer unmittelbar vor dem Betreten der Einsatzzentrale.

Die Seminare von Prof. Dr. Bernhard Kempen, RiLG Dr. Jan F. Orth und Akad. Rat Dr. Björn Schiffbauer begannen an besagtem Freitag bereits um 13 Uhr mit Vorträgen der Studierenden zu interessanten Themen wie etwa zum Regress des 1. FC Köln gegen den „Böllerwerfer“ oder über öffentlich- und zivilrechtliche Aspekte zu den Richtlinien zur einheitlichen Behandlungen von Stadionverboten. Nach Abschluss des ersten Theorie-Teils ging es gemeinsam in Richtung Stadion. Für die jungen Studierenden, die sich durchschnittlich im vierten Fachsemester befanden, handelte es sich um ihre „Vorbereitungsseminare“, welche sie für die Schwerpunktbereichsseminare schulen sollen. Die Leistungen im Schwerpunktbereich fließen bekanntlich in die Gesamtnote der „Ersten Prüfung“ ein, weswegen eine gute Vorbereitung das A und O für ein erfolgreiches Abschneiden ist.

Bei diesen Vorbereitungsseminaren stimmte aber nicht nur der theoretische und wissenschaftliche Teil: Sicherheitsrelevante Aspekte rund um den Sport wurden nicht nur anhand der Paragraphen diskutiert, sondern beim 1. FC Köln auch in der Praxis studiert: Nachdem alle Teilnehmenden mit einem Arbeitsausweis und einem Ticket ausgestattet wurden, stand zunächst die Besichtigung der polizeilichen Stadion-Einsatzzentrale an. Hier gewannen die Studierenden einen Überblick über die Tätigkeit der Polizei während des Spieltags und waren fasziniert von den modernen Überwachungsmöglichkeiten, die u.a. auf einem der besten hochauflösenden Kamerasysteme beruhen, mit denen das Stadion ausgestattet ist. Es schloss sich ein Rundgang durch das Stadion einschließlich Innenraum und den berühmten „Katakomben“ an.

Die Teilnehmer lauschen gebannt den Ausführungen der FC-Offiziellen in den Katakomben.

Die Teilnehmer lauschen gebannt den Ausführungen der FC-Offiziellen in den Katakomben.

Fortgesetzt wurde das Programm im Presseraum des Stadions. Dort nahmen sich der Versammlungsleiter für FC-Heimspiele Thomas Schönig, der seines Zeichens Mitglied des erweiterten Vorstands des 1. FC Köln ist, und der Fanbeauftragte Rainer Mendel trotz der erheblichen Einspannung in den Ablauf und die Organisation des Heimspieltags die Zeit, Vorträge über das Sicherheitskonzept und die weitumfassende Tätigkeit des FC im Umgang mit seinen Fans zu halten. Vertiefte Einblicke in die Strukturen des 1 FC Köln gewinnen zu können und sich vertraut zu machen mit dem Fan-Projekt des 1. FC Köln, begeisterte die Gruppe der Studierenden, von denen natürlich fast alle auch Fußball- und FC-Fans waren. Zum Ende der Präsentation der FC-Offiziellen gab es einen regen Austausch, unteranderem zu der Beurteilung und Handhabung von Stadionverboten.

Fanbeauftragter Rainer Mendel sprach nicht nur über Sicherheitsaspekte, sondern z.B. auch über das einzigartige FC Fanprojekt.

Fanbeauftragter Rainer Mendel sprach nicht nur über Sicherheitsaspekte, sondern z.B. auch über das einzigartige FC Fanprojekt.

Für das leibliche Wohl wurde Seitens des 1 FC Köln auch gesorgt. So bestand nach dem Austausch die Gelegenheit zu einem kleinen Imbiss im Presseraum. Abgerundet wurde das Programm mit der Teilnahme am „Kurvengespräch“ zwischen der Polizei, den Fanbeauftragten des FC und Hertha BSC und anderen Sicherheitsverantwortlichen. Dieses gestaltete sich aufgrund eines ruhigen Spieltags sehr entspannt. Lediglich ein Banner, welches einen Fluchtweg im Gästebereich versperrte, musste – zur Deeskalation mit entsprechender Unterstützung des Fanbeauftragten der Hertha – entfernt werden. Die Studierenden waren von dem Blick hinter die Kulissen und dem professionell-geschäftigen aber auch freundlich-kameradschaftlichen Umgang zwischen den Beteiligten angetan. Es wurde deutlich, dass unaufgeregt ein Ziel gemeinsam verfolgt wird: Ein sicheres und Freude bringendes Fußballspiel.

Hiernach ging es in den sportlichen Teil des Abends über; nicht nur dank Sitzplätzen nahe der Südtribüne konnte Jeder echte Stadionstimmung genießen. Einziger Wermutstropfen eines spannenden und lehrreichen Abends war wohl, dass die Punkte gegen Hertha BSC ausblieben. Für die beispielgebende Kooperation des 1. FC Köln mit der Kölner Universität ist dem Club besonders zu danken. Recht studiert sich einfacher, wenn man sich in der Praxis ansehen kann, welche Konsequenzen das Handeln auf dem Papier hat. Das Schaffen gegenseitigen Verständnisses, bei den angehenden Juristen für den Sport, beim Sport für das rechtliche Korsett, hilft auf beiden Seiten hervorragend weiter.


Fotos: © 1. FC Köln. Das Beitragsbild zeigt die Gruppe im Innenraum kurz vor dem Bundesliga-Spiel.

 

Uni Köln: SoSe 2016 – Seminar (klassisch) und VBS zum Sportrecht

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Mit dem Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, biete ich im Sommersemester 2016 ein Seminar (VSt-Nr. 2103) und ein Vorbereitungsseminar (VSt-Nr. 2721) zum Sportrecht an.

Für die Veranstaltung 2721 „Vorbereitungsseminar: Zum Sportrecht“ i.S.v. § 44 StPrO ist, deren mündlicher Teil mit dem klassischen Seminar als gemeinsames Blockseminar veranstaltet wird, sind Anmeldungen ausschließlich über KLIPS möglich.

Die Seminare werden sich mit aktuellen Fragen zum und Entscheidungen im Sportrecht beschäftigen, die von den Teilnehmern darzustellen, rechtlich zu würdigen und zu bewerten sind. Soweit Entscheidungen zu besprechen sind, können die Urteile von den ordentlichen Gerichten, den Schiedsgerichten im Sport und auch den internen Spruchinstanzen der Sportverbände stammen. Im Sportrecht geht es regelmäßig um die Frage, ob eine Maßnahme im Sport mit den verbandlichen Normen und dem staatlichen Recht in Einklang steht.

Das klassische Seminar (2103) dient u.a. der weiteren Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsseminare. Es kann darüber hinaus einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 b) und Abs. 2 Satz 2 Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen. Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 11 Abs. 7 Satz 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 15. Juli 2008 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet. Schließlich kann das Seminar dem Erwerb der Schlüsselqualifikation i. S. d. §§ 7 Abs. 2 JAG NRW, 7 Abs. 4 StPrO dienen.

Anmeldung zum Seminar: Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Herrn Dr. Orth (jan.orth@uni-koeln.de) bis zum 15.04.2016.

Definitive Themenvergabe: Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 19.04.2016, 18.00 Uhr, im Rechtshaus (Gottfried-Keller-Str. 2).

Tagesblockseminarveranstaltung: Freitag, 15.07.2016, Universität zu Köln. Beginn: 9.00 Uhr, Ende nicht nach 17.00 Uhr.

Die komplette Seminarausschreibung – einschließlich der weiteren Modalitäten – findet sich hier.

Folgende Themen können vergeben werden:

  1. Die Verfassungsmäßigkeit der Strafnormen des Anti-Doping-Gesetzes
  2. Sinn und Unsinn einer Staatszielbestimmung „Sport“ im Grundgesetz
  3. Kostentragungspflicht der „Clubs“ und Verbände für Polizeieinsätze anlässlich von Spielen der Fußballbundesliga
  4. Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treupflicht bei Profi-Fußballern
  5. Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten für echte Schiedsgerichte im Sport?
  6. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  7. Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen
  8. Konkurrenz von Verbandsstrafen zum staatlichen Strafmonopol nach Art. 103 Abs. 2 GG
  9. „Whereabouts“ und andere Verhaltensauflagen für Sportler nach den Doping-Bestimmungen und deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
  10. Kritische Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage in BGHZ 169, 340 – „Rücktritt des Finanzministers“ – (SIXT-Reklame mit Oskar Lafontaine) und die Übertragbarkeit auf Fußball-Profis
  11. Rechtsqualität der lex sportiva und deren Überprüfbarkeit durch nationale, internationale und supranationale Stellen
  12. Die Entscheidung des EGMR in Sachen Ostendorf ./. Deutschland
  13. Die Entscheidung des OLG München in Sachen Claudia Pechstein ./. ISU
  14. Die Entscheidung des Hanseatischen OLG in Bremen in Sachen SV Wilhelmshaven ./. Norddeutscher Fußballverband
  15. Die Entscheidung des BGH in Sachen Charles Friedek
  16. Welche Rechtsqualität haben Verbandsstrafen?
  17. Was regelt § 11 AntiDopG?

Dr. Thomas Summerer und Claudia Pechstein zu Sportrechtsvorlesung an der Uni Köln

Die Universität zu Köln freut sich auf den Besuch von Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer und seiner Mandantin, der fünffachen Olympiasiegerin Claudia Pechstein, im Rahmen der Vorlesung „Sportrecht“ (gehalten von Dr. Jan F. Orth, Lehrbeauftragter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät). Dr. Summerer hat für seine Mandantin vor dem Oberlandesgericht und dem Landgericht München aus sportrechtlicher Sicht bahnbrechende Urteile wegen der gegen sie verfügten Sperre wegen eines Dopingverdachts erstritten. Diese Urteile haben das Potential, das internationale System der Verbandsstrafen und der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit im Sport auf den Kopf zu stellen. Insbesondere Struktur und Rechtsprechung des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs (CAS) stehen auf dem Prüfstand. Sie stehen auch im Zentrum der Kritik der Gerichtsentscheidungen. Die insoweit vorläufig abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird Anfang 2016 erwartet.

Die sportrechtlichen Aspekte der Entscheidungen (Schiedsabrede und deren Freiwilligkeit, internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, Strukturelle Besetzung der CAS-Panels und ihre kartellrechtliche Zulässigkeit) beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer in seinem juristischen Eingangsreferat aus erster Hand. Danach beantwortet Claudia Pechstein Fragen zu ihrem Fall, zur Wirkung internationaler Sportsperrstrafen und zu den persönlichen Einschränkungen, denen sie im Rahmen der aktuellen Dopingüberwachung unterliegt. Hiernach stehen Herr Dr. Summerer und Frau Pechstein auch für Fragen aus dem Plenum und eine Diskussion zur Verfügung.

Die Vorlesung findet statt am Mittwoch, 16.12.2015, 18 Uhr s.t., Hörsaal II,  (Hauptgebäude). Gäste sind herzlich willkommen! Im Anschluss besteht in gemütlicher Runde Gelegenheit zum weiteren Gedankenaustausch.Mehr…