Anpfiff für den Football Moot Court – Jetzt bewerben!

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Prof. Dr. Alexander Scheuch) soll 2025 zum ersten Mal ein Team aus Bonner und Kölner Studierenden am Football Moot Court IFAM teilnehmen. Die Teilnahmemöglichkeit biete ich als Geschäftsführer der Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln den Kölner Studierenden an. Dabei wird ein Verfahren vor dem Sportschiedsgericht CAS zu Fragen des Fußballrechts nachgestellt. Die Schriftsatzphase wird im Januar 2025 beginnen. Die Abschlussveranstaltung mit den mündlichen Verhandlungen findet voraussichtlich Ende April 2025 in Platja d’Aro an der Costa Brava statt. Nähere Informationen finden sich unter https://footballmoot.com/.

Für das Team werden sportrechtlich interessierte Studierende aus allen Abschnitten des Studiums gesucht.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an sportrecht@uni-koeln.de. Die Bewerbung muss auf Englisch verfasst sein und jeweils einen Lebenslauf sowie ein einseitiges Motivationsschreiben in der entsprechenden Sprache enthalten. Angaben im Lebenslauf sind wie üblich soweit zweckdienlich zu belegen (Praktikums-/Arbeitszeugnisse, Sprachzertifikate, etc.). Ihre Bewerbung muss bis zum 20. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) vorliegen.

Wegen Wechsels an die Uni: Drei Lehrveranstaltungen im WS 2023/24 an der UzK

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In diesem Wintersemester gibt es eine große Neuigkeit: Ich hänge die Richterrobe einstweilen an den Nagel und wechsle zum 1. Oktober als Vertretungsprofessor an die Universität zu Köln.

Damit nehme ich ich eine neue Herausforderung an und unterbreche zum dritten Mal meine richterliche Tätigkeit (nach einem Auslandsaufenthalt an der University of Texas und einer Abordnung an das Justizministerium): Befristet auf zwei Jahre gehe ich an die Universität zu Köln an das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht von Prof. Dr. Bettina Weißer, um das strafrechtliche Team an der Kölner Uni in Lehre und Forschung zu unterstützen.

Auch wenn ich meine richterlichen Aufgaben und meine Tätigkeit als Pressesprecher des Landgerichts Köln immer mit großer Freude und (nach meinem Eindruck) mit Leidenschaft erfüllt habe, freue ich mich auf die neue Funktion – insbesondere auf die Arbeit mit hochmotivierten Studierenden, denen ich hoffentlich viel Wissen und Erfahrung für ihr künftiges (Berufs-)Leben vermitteln kann. Obwohl ich jeden Tag sehr gerne ins Landgericht gefahren bin, mich im Kreise meiner Kolleginnen und Kollegen sehr wohl gefühlt habe und mich mit einem weinenden Auge von ihnen und den dortigen Aufgaben verabschiede, schaut ein lachendes Auge auf die neuen Perspektiven und die Veränderung.

Im Wintersemester 2023/24 biete ich an:

  • Vorlesung Grundkurs Strafrecht III
  • Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts
  • Vorlesung Sportrecht

Alle Informationen zum Grundkurs Strafrecht III gibt es in Kürze im Detail in KLIPS. Er behandelt die Sachbeschädigung, die Brandstiftungsdelikte, die Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug, Erpressung, Untreue) und die Straßenverkehrsdelikte. Die Vorlesung findet dienstags von 12.00 bis 13.30 Uhr in Hörsaal A1 und donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr in Hörsaal XIII statt. Am Dienstag, 10.10.2023, geht es mit der Sachbeschädigung und der qualifizierten Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 StGB und der spannenden Frage los, ob die „Letzte Generation“ das Brandenburger Tor (gestern, am 17.09.2023) aus der Sicht des Strafrecht mit Farbe besprühen durfte.

Im Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts sind die Teilnehmerplätze bereits vergeben. Die Seminarvorträge finden am Montag, 20.11.2023, statt.

Die Vorlesung zum Sportrecht richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudierende und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (mittlerweile aufgehoben durch eines Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (EGMR- und CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte (Regulierung der Spielervermittler, Kommission ./. ISU, European SuperLeague pp.) und die EGMR-Entscheidung zu Caster Semenya im Fokus. Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 11.10. bis zum 20.12.2023 und vom 10.01.2024 bis 31.01.2024 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Vorlesung Sportrecht im WS 2022/23

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (gerade aufgehoben durch die Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Schließlich richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte und die BVerfG-Entscheidung zu Claudia Pechstein im Fokus.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 12.10. bis zum 21.12.2022 und vom 11.01.2022 bis 25.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche. Am 16.11.2022 fällt die Vorlesung aus, dafür gibt es am 25.11.2022 eine Sonderveranstaltung zum E-Sport. Am 26.10.2022 und am 02.11.2022 findet die Vorlesung digital über Zoom statt.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Vorlesung Sportrecht im WS 2021/22

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder aktuell durch die Entscheidung des EGMR und die anhängige Verfassungsbeschwerde) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Aula 2 vom 13.10. bis zum 22.12.2021 und vom 12.01.2022 bis 26.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Letzte Änderung: 08.10.2021 – Die Veranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz statt.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2020/21

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des EGMR und die anhängige Verfassungsbeschwerde) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Ganz aktuell und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr wegen der Corona-Pandemie ausschließlich virtuell vom 4.11. bis zum 16.12.2020 und vom 13.01.2021 bis 10.02.2021 statt. Es wird eine Klausur angeboten, die durch das Prüfungsamt terminiert werden wird. Fällt die Klausur in die letzte Vorlesungswoche, entfällt die Veranstaltung am 10.02.2021.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2019/20

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des EGMR) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die eingeklagte Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL für Hannover 96,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr im Seminarraum S26 (Seminargebäude) vom 09.10. bis zum 18.12.2019 und vom 08.01.2020 bis 22.01.2020 statt. Am 29.01.2020 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Abendveranstaltung „Compliance im Unternehmen und im Sport“ an der UzK

An der Universität zu Köln biete ich mit der Forschungsstelle Sportrecht am 17.01.2019 eine Sonderveranstaltung im Rahmen meiner Vorlesung zum Sportrecht mit dem Thema „Compliance im Unternehmen und im Sport“ an. Die Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, die sich gleichermaßen an Studierende, Praktiker, Vereins- und Verbandsvertreter sowie Wissenschaftler richtet, befasst sich mit alltäglichen rechtlichen Herausforderungen rund um das Compliance-Thema in großen Unternehmen und in großen Sportbetrieben. Es wird auch ein Augenmerk auf die Berufschancen für den juristischen Nachwuchs in diesem Bereich gelegt. Für Rechtsanwälte/innen ist eine Bescheinigung nach § 15 FAO möglich.

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Compliance im Unternehmen und im Sport“
17.01.2019, 18.00 Uhr, Universität zu Köln, Hörsaal XII (Hauptgebäude)

Hierzu laden wir das interessierte Fachpublikum sehr herzlich ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Anschluss an das Programm findet ein Empfang mit Kölsch und Schnittchen statt auf Einladung der adidas AG statt. Eine Anmeldung über diese Webseite ist erforderlich. Zur Anmeldung.

Hier gibt es den Flyer zur Veranstaltung als pdf zum Download.

Compliance ist in aller Munde. Was vor 20 Jahren für viele noch ein Fremdwort war, ist im Wirtschaftsleben heute nicht mehr wegzudenken. Spätestens seit der „Sommermärchen“-Affäre ist Compliance leider auch ein feststehender Begriff im deutschen Sport; international sollte Compliance den großen Sportverbänden nach zahlreichen Skandalen ebenfalls guttun.

Regeleinhaltung und Regeltreue sind aber auch gesellschaftliche Themen geworden: Haben wir die Regeltreue insgesamt vernachlässigt? Verkommen dadurch Moral und Sitten? Trauen sich die „Raser“ in unsere Innenstädte, weil wir nicht einschreiten, wenn andere bei Rot über die Ampel gehen? Oder sind etwa – wie z.B. im Sexualstrafrecht – strengere Regeln der Stein des Weisen, um moralisches und sittsames Verhalten durchzusetzen?

Wie dem auch sei: Die Regeleinhaltung im Unternehmen und im Sport wird für viele (junge) Juristen/innen zur Lebensaufgabe werden. Compliance ist ein Rechtsthema! Schon wegen §§ 30, 130 OWiG kommt kein Unternehmen ab einer gewissen Größe ohne einen Compliance Officer und eine Compliance-Abteilung aus. Nimmt der Sport am Wirtschaftsleben teil, kann für ihn nichts anderes gelten – aber auch ohne die „Profis“ gibt es im Sportbereich genug zu tun. Regeleinhaltung in gesellschaftlichen Einheiten will selbst bestimmt und natürlich auch kontrolliert werden. Hier bedarf es immer besonderen Augenmaßes, weswegen die Verantwortlichen in diesem Bereich besondere Fähigkeiten mitbringen müssen.

Die Veranstaltung beleuchtet, welche Herausforderungen für Juristen aus wissenschaftlicher Sicht und insbesondere aus dem Blickwinkel der Praxis das Thema Compliance als Rechtsthema bietet. Für den juristischen Nachwuchs wird Compliance eines der Zukunftsthemen sein, weil angesichts seiner nicht zu unterschätzenden Relevanz hier besondere berufliche Chancen liegen. Für alle Interessierten wird ein spannender Einblick in diejenigen Rechtsfragen gegeben, die im Berufsalltag aus wirtschafts-, gesellschafts-, unternehmens-, haftungs- und strafrechtlicher Sicht entscheidend sind.

Nach einer kurzen wissenschaftlichen Einführung berichten der Compliance Officer der adidas AG und der Geschäftsführer der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, beide exzellente Kenner der Materie, über ihre beruflichen Erfahrungen. In der anschließenden Podiumsdiskussion werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet sowie Chancen für den juristischen Nachwuchs und Herausforderungen für die Beratungstätigkeit dargestellt.

Beim anschließenden Empfang mit Kölsch und Schnittchen auf freundliche Einladung der adidas AG besteht die Möglichkeit, sich mit den Referenten und den Unternehmensvertretern/innen weiter zum Thema auszutauschen und auch Berufseinstiegschancen zu sondieren.

Programm:

18.00 Uhr

Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M., Universität zu Köln
Begrüßung und Einführung in das Thema 

Impulsreferat „Wissenschaft“

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Universität Augsburg
Compliance: Von der allgemeinen Wohlverhaltensregel zur konkreten Handlungsnorm

Impulsreferat „Unternehmen“

Dr. Markus Kürten, Compliance Officer, adidas AG
Compliance @adidas – Juristische Herausforderungen im Unternehmensalltag

Impulsreferat „Sport“

Dr. Tim Schumacher, Geschäftsführer, VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
Compliance im Proficlub und Unternehmen – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

ab ca. 19.05 Uhr

Podiumsdiskussion

Compliance als berufliche Herausforderung und Tummelplatz für Nachwuchsjuristen?

mit Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel, Dr. Kürten, Dr. Schumacher und

Marcus Jung, Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wirtschaftsredakteur der FAZ – schreibt über Recht, Gerichtsverfahren und Kanzleien; Experte für die Ausbildung und Karriere junger Juristen

Henrike von Scheliha, Universität zu Köln
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung

Moderation: Prof. Dr. Orth

anschl.: Ausklang bei Kölsch & Schnittchen

Zur Anmeldung.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2018/19

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des Brüsseler Appellationsgerichts vom 29.8.2018) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die eingeklagte Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL für Hannover 96 und die Frage der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter behandelt.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr im Seminarraum XIb (Hauptgebäude) vom 10.10. bis zum 19.12.2018 und vom 09.01.2019 bis 23.01.2019 statt. Am 30.01.2019 wird eine Klausur angeboten. Statt am Mittwoch, 10.10., 17.10 und 24.10., findet die Vorlesung an diesen drei Terminen am Dienstag, 9.10., 16.10. und 23.10, von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal XVIIa statt.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es hier.

Uni Köln, SoSe 2018, Doktorandenseminar zu strafrechtlichen Aspekten des Sports

Herr Universitätsprofessor Dr. Martin Waßmer und ich bieten im Sommersemester 2018 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ein

Doktorandenseminar zu strafrechtlichen Aspekten des Sports

an. Die Ausschreibung des Seminars als pdf kann hier heruntergeladen werden. Es sollen folgende Themen vergeben werden:

 

  1. Entscheidungsspielräume der Vorstände großer Verbände vor dem Hintergrund des § 266 StGB
  2. Die Strafbarkeit von Marc Heider, Addy Menga und Tobias Willers (VfL Osnabrück) wegen einer versuchten Spielmanipulation
  3. Auslegungs- und Anwendungsprobleme der Strafvorschriften des AntiDopG unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  4. Maßstäbe für Compliance-Anforderungen über §§ 30, 130 OWiG für große Amateurverbände (Landesverbände im Fußball)
  5. Hooligans! – Strafbarkeitsprobleme beim unerwünschten Verhalten der Nichtfans
  6. Sponsoring im Sport – die Strafbarkeitsrisiken
  7. Die FIFA-Ethikkommission – Aufgaben, Befugnisse und Fälle
  8. Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265c StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  9. Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265d StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
  10. Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter nach § 284 StGB

Das Seminar wird als Tagesblockseminar am 04.07.2018 in der Universität zu Köln veranstaltet. Beginn: Mittwoch, 04.07.2018, 14.00 Uhr.

Das Seminar kann einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und Abs. 4 Satz 1 Promotionsordnung vom 26. Oktober 2010 (PromO) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen. Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 51 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 24. April 2014 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet.

 

Formalia:

Anmeldung zum Seminar:

Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Frau Anja Wellerdick, Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, (anja.wellerdick@uni-koeln.de) ab dem 03.04.2018.

Definitive Themenvergabe:

Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 12.04.2018, 14.00 Uhr, im ISS.

Abgabe der Arbeiten:

Gemäß § 12 Abs. 7 StPrO schriftlich und auf einem physischen Datenträger an das Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht (persönliche Abgabe möglich; beachten Sie die Öffnungszeiten), maximal 25 Seiten zzgl. Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis, Schriftart Arial oder Times New Roman, Schriftgröße 12 (Fußnoten 10), Zeilenabstand 1,5-fach (Fußnoten einfach), linker Rand 7 cm, rechter, oberer und unterer Rand 2 cm, bis spätestens Dienstag, 26.06.2018. Daneben wird um Übersendung der Arbeit im pdf-Format an Frau Wellerdick (anja.wellerdick@uni-koeln.de) gebeten. Fristwahrung ist allein durch die Abgabe gemäß § 12 Abs. 7 StPrO möglich.

 

 

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2017/18

jur1_03Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der Hannover 96 Management GmbH an Herrn Kind, eine einstweilige Verfügung gegen die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL und die Frage der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter behandelt.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal S12 (Seminargebäude) vom 18.10. bis zum 20.12.2017 und vom 10.01. bis 31.01.2018 statt. Am 07.02.2018 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es hier.