Die im April 2017 in Kraft getretenen Straftatbestände gegen Sportwettbetrug und Spielmanipulation (§§ 265c, 265d StGB) stellen eine tiefgreifende Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Sportler, Vereine und Verbände dar. Ein matchfixing kann fortan nicht nur strafrechtliche Konsequenzen für die daran beteiligten Personen haben, sondern auch zu Bußgeldern für Verbänden und Vereinen bzw. deren Leitungspersonen führen. Mit diesen Auswirkungen befasst sich eine Tagung an der Universität Augsburg, die sich gleichermaßen an Praktiker, Vereins- und Verbandsvertreter sowie Wissenschaftler richtet.
Die Tagung unter dem Titel „Sport und Criminal Compliance“ wird von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel am Freitag, 07.07.2017, an der Universität Augsburg veranstaltet, an die Professor Kubiciel zum Sommersemester von der Universität zu Köln gewechselt ist. Die Veranstaltung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät findet in Hörsaal 2001 statt. Beginn ist um 16.00 Uhr.
Es ist folgendes Programm vorgesehen:
16.00 – 16.10 Uhr
Einführung in das Thema (Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel)
16.10 – 16.40 Uhr
Sportwettbetrug (RA Dr. Markus Rübenstahl, Frankfurt a.M.)
16.40 – 17.00 Uhr
Strafbare Spielmanipulation (RA Michael Reinhart, München)
17.00 – 17.20 Uhr
Questions & Answers
Anschließend Kaffeepause
18:00 – 19:00 Uhr
Paneldiskussion: „Auswirkung der Straftatbestände auf Sportverbände und -vereine“
Diskutanten:
VRiOLG Rainhold Baier (Vizepräsident Bayerischer Fußballverband)
RA Sven Diener (Düsseldorf)
OStA Dr. Christoph Ebert (Staatsanwaltschaft Memmingen)
RA Markus Schollmeyer (München)
Moderation: VRiLG Dr. Jan F. Orth, LL.M. (Köln)
Ich freue mich, dass ich die Moderation des hochkarätig besetzten und spannenden Panels übernehmen kann. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen!
Der Flyer zur Veranstaltung kann hier heruntergeladen werden.
Bildnachweis: (c) Fotostelle der Universität Augsburg. Das Beitragsbild zeigt das Rektoratsgebäude der Universität.