Vorträge beim Blockseminar im Sportrecht – Sommersemester 2015

Der Vortragsteil der Seminare zum Sportrecht („klassisches“ Seminar und Vorbereitungsseminar), die ich gemeinsam mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln, in diesem Sommersemester an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät veranstalte, findet am Montag, 27.07.2015, ab 10.00 Uhr, im Seminarraum (7. Etage) des „Rechtshauses“, Gottfried-Keller-Str. 2, 50931 Köln, als Blockseminar statt. Zusätzlichen rechtlichen und sportlichen Sach- und Fachverstand bringt Dr. Björn Schiffbauer, Wissenschaftlicher Assistent von Prof. Kempen und Mitglied im DFB-Kontrollausschuss, ein. Gemäß den Forschungsgebieten der Mitglieder des Dozententeams haben die Seminarbeiträge der Teilnehmer entweder einen öffentlichen-rechtlichen oder zivilrechtlichen Schwerpunkt.

Die Referate der Studierenden und die anschließende Fachdiskussion befassen sich mit u.a. mit einer Vertiefung klassischer sportrechtlicher Fragestellungen oder auch einer Analyse und Bewertung jüngster Rechtsphänomene im Sport und aktueller Rechtsprechung. Folgende Themen werden in der Blockseminarveranstaltung behandelt:

  • Sinn und Unsinn einer Staatszielbestimmung „Sport“ im Grundgesetz
  • Verfassungsrechtliche Vorgaben für staatliche und verbandliche Dopingbekämpfung
  • Meinungsfreiheit vs. arbeitsvertragliche Treuepflicht bei Profi-Fußballern
  • Regress gegen den „FC-Böllerwerfer“ – Bewertung des Urteils des Landgerichts Köln vom 08.04.2015 (Az. 7 O 231/14)
  • Die Entscheidung des Hanseatischen OLG in Bremen in Sachen SV Wilhelmshaven ./. Norddeutscher Fußballverband
  • Bewertung des Urteils des OLG München im Fall Claudia Pechstein
  • Paderborn Baskets: Abstieg wegen defekter Anzeigetafel – Darstellung und Bewertung

Der zeitliche Ablaufplan mit den Namen der Referenten für das Blockseminar ist hier abrufbar. Sportrechtlich interessierte Gäste sind als Zuhörer willkommen, werden aber um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an mich gebeten. Mit einem Ende des Vortragsteils rechnen wir gegen 17.15 Uhr. Im Anschluss besteht Gelegenheit zu weiterem Gedankenaustausch.

WS 2014/15: Seminar zum Sportstrafrecht mit internationalen/menschenrechtlichen Bezügen

jur1_03Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät in diesem Wintersemester in Kooperation mit Herrn Prof. Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Passau) auch ein Seminar zum Sportstrafrecht mit internationalen/menschenrechtlichen Bezügen an. Die weiteren Details, insbesondere die zu vergebenden Themen, sind unten ersichtlich. Die offizielle Ankündigung aus dem Uni Köln KLIPS-System findet sich hier.

Das Seminar findet als Blockseminar – gemeinsam mit den Passauer Studenten – voraussichtlich am ersten Dezemberwochenende in Köln oder Frankfurt statt.

 

Kooperationspartner: Prof. Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Passau), begrenzte Teilnehmerzahl; Abgabe der Seminararbeit (auf Deutsch): Dezember 2014; Exkursion nach Frankfurt a.M. oder Köln mit attraktivem sportbezogenen Rahmenprogramm voraussichtlich am ersten Dezemberwochenende (Blockveranstaltung)

Die Teilnahme an dem Seminar dient dem Nachweis der Schlüsselqualifikation i.S.d. Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln. Die Studienexkursion kann ggf. durch Dritte bezuschusst werden.

Die Anmeldung zum Seminar erfolgt per E-Mail an den Dozenten.

Umfang der Seminararbeit: bis zu 60.000 Zeichen (mit Leerzeichen; einschließlich Fuß- und Endnoten; zzgl. Gliederung, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis); Zeilenabstand mind. 1,3; Schrift Arial 11; Fußnoten: 10).

 

Themenliste

  1. Bayerischer Gesetzentwurf für ein Sportschutzgesetz
  2. Sexuelle Ausbeutung im Zusammenhang mit Sportgroßereignissen (Art. 4 EMRK) – CoE– Parlamentary Assembly Resolution 1494 (2006) – Stopping trafficking in women before the FIFA World Cup
  3. Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität durch Sportfans: u.a. European Convention on Spectator Violence and Misbehaviour at Sports Events and in particular at Football Matches (1985)
  4. Hasskriminalität und Art. 10 EMRK – Recommendation Rec(2001)6 of the Committee of Ministers to Member States on the prevention of Racism, Xenophobia and Racial Intolerance in sport
  5. Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und öffentliche Verlautbarungen bei Ermittlungen bzw. Verdacht auf Straftaten (Fall Hoeneß)
  6. Anwendbarkeit der EMRK auf Entscheidungen nationaler und internationaler Sport- bzw. Schiedsgerichte (Kolgu gegen die Türkei, Entsch. v. 27.8.2013; Pechstein gegen die Schweiz, Beschw. v. 11.11.2010 (noch nicht entschieden); Mutu gegen die Schweiz, Beschw. v. 13.7.2010 (noch nicht entschieden)
  7. Möglichkeiten einer „Sofortverurteilung“ auf frischer Tat betroffener gewalttätiger Zuschauer im Stadion

 


Beitragsbild: © Rike / PIXELIO

Lese-Tipp für Sportrechtseinsteiger

Prof. Dr. Frank Fechner (TU Ilmenau), Rechtsanwalt und Wiss. Mit. Johannes Arnhold (TU Ilmenau) und Rechtsanwalt Dr. Michael Brodführer (Lehrbeauftragter an der Friedrich-Schiller-Universität Jena) haben im Mohr Siebeck Verlag (in der UTB-Reihe) ein neues Lehrbuch zum Sportrecht vorgelegt. Dies ist kein neues Kompendium zum Sportrecht. Vielmehr werden die Autoren dem eigenen Anspruch

 „Das vorliegende Lehrbuch ermöglicht einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Sports.“

in jeder Hinsicht gerecht. Mit zwölf Kapiteln auf 202 Textseiten (Grundlagen, Sport und Staat, Organisation des Sports, Arbeitsrecht im Sport, Zivilrechtliche Haftung im Sport, Strafbarkeit im Sport, Doping, Fangewalt, Sport und Medien, Vermarktung und Sponsoring, Sport und Steuern und Strukturen ausgewählter Sportverbänden) werden in komprimierter Formen die wichtigsten Rechtsfragen aus den wesentlichen Bereichen rund um den F/A/B: Sportrechtorganisierten Sportbetrieb dargestellt. Mehr…

Uni Köln: Sportrecht im Ranking auf Platz 2

Im „Ranking der Schwerpunktveranstaltungen WS 2012/2013“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln hat nach der Evaluierung der Lehrveranstaltungen die von mir gestaltete Vorlesung „Sportrecht“ bei der Gesamtwertung mit einem Notendurchschnitt von 1,29 den zweiten Platz belegt. Über diesen tollen Erfolg im Dozentenranking freue ich mich sehr. Er motiviert mich, mein Lehrangebot noch weiter zu verbessern: Die Vorlesung werde ich auch im Wintersemester 2013/2014 mittwochs von 17.45 Uhr bis 19.15 Uhr wieder anbieten.

Bei der Evaluierung erreichte Frau Dr. Budzikiewicz mit einem Notenschnitt von 1,00 Platz 1. Den dritten Platz belegt Herr Prof. Dr. Schaumburg mit seiner Veranstaltung zum Internationalen Steuerrecht (Schnitt: 1,31). Das vollständige Evaluationsergebnis kann hier abgerufen werden.

Ebenfalls sehr erfolgreich ist am vergangenen Wochenende das von Herrn Prof. Dr. Martin Waßmer und mir veranstaltete Seminar zu „Strafrechtlichen Aspekten im Sport“ im laufenden Sommersemester 2013 mit seinem Vortragsteil zu Ende gegangen. Zu den Themen

  • (Medizinrechtliche) Dopingstrafbarkeit im deutschen Recht de lege lata et de lege ferenda – Welche Änderungen erscheinen nötig und sinnvoll?
  • Dopingstrafbarkeit im internationalen Vergleich
  • Sonstige (wirtschafts)strafrechtliche Haftung des dopenden Sportlers
  • Strafbarkeit regelübertretender Attacken beim Sport
  • Der Einfluss der Robert Hoyzer-Entscheidung auf die Betrugsdogmatik und für die Strafbarkeit des Sportwettenbetrugs insgesamt
  • „Sponsoring“ – Zulässigkeit und Grenzen
  • Geltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Verbandsstrafverfahren
  • Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Verbandsstrafen

haben die Referenten fast ausnahmslos hervorragende Arbeiten abgegeben und spannende Vorträge gehalten. Für das Sommersemester 2014 ist ein weiteres sportrechtliches Seminar geplant.

 

Neuer Aufsatz: „Sportrecht ist Wirtschaftsrecht“

DC2012-381szeneHier sind ein paar kurze Auszüge und die Gliederung aus meinem aktuellen Aufsatz „Sportrecht ist Wirtschaftsrecht“, der in Kürze in der Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht als Einführungsbeitrag zur Ausgabe mit einem sportrechtlichen Schwerpunkt erscheint. Der Aufsatz führt grundlegend in das Sportrecht ein und beleuchtet dann ein paar aktuelle Fragen aus diesem spannenden und fordernden Rechtsgebiet.

Richter am Landgericht Dr. Jan F. Orth, LL.M. (University of Texas)*

Sportrecht ist Wirtschaftsrecht

1. Einführung und Bedeutung

Sportrecht versteht sich als Querschnittsmaterie.[1] Etwas moderner und neudeutsch gefasst, würde man vielleicht von einer Crossover-Disziplin sprechen. Diese umfasst das von den Sportverbänden im Rahmen ihrer Autonomie gesetzte Recht einerseits und andererseits alle Normen des staatlichen Rechts, die speziell zur Regelung sportspezifischer Sachverhalte geschaffen sind (ausdrücklich z.B. § 6a AMG) oder in ihrer konkreten Anwendung Sachverhalte mit sportrechtlichem Bezug regeln.[2] Letzteres kann im Ausgangspunkt jede Rechtsnorm sein. Hierbei stellt es für den Sportrechtler die entscheidende Herausforderung dar, mit den anerkannten juristischen Methoden die Berücksichtigung der besonderen Spezifika des Sports bei der Subsumtion unter Normen zu erreichen, die teilweise vor Jahrzehnten erlassen wurden, aber bei ihrem Erlass auf alles andere als auf sportliche Sachverhalte zugeschnitten oder für ihre Regelung intendiert waren.

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