Das Urteil des Landgerichts München I (Urt. v. 26.02.2014, Az.: 37 O 28331/12) in Sachen Claudia Pechstein gegen DEG e.V. u.a. umfasst in der anonymisierten pdf-Fassung 58 DIN A4-Seiten – eine Länge, die nicht gerade zum Lesen einlädt. Der Tatbestand reicht bis Seite 22; die Entscheidungsgründe beginnen ab Seite 23. Die Ausführungen der Kammer zur Zulässigkeit reichen bis Seite 53 unten. Für die Feststellung der Unbegründetheit der verbliebenen drei zulässigen Anträge braucht die Kammer gerade einmal fünf Seiten. Die zulässigkeitslastige Entscheidung ist ein ausführlich und sorgfältig begründetes, gut formuliertes und an vielen Stellen überzeugendes landgerichtliches Urteil.
Die Entscheidung ist hochspannend, außerordentlich komplex und vieldiskutiert; letzteres nicht nur in der Rechtswissenschaft, sondern natürlich auch in der gesamten Sportwelt, der Sportpolitik und der Öffentlichkeit.
Für eine zu veröffentlichende Besprechung habe ich die sehr komplexen Urteilsgründe ausgewertet und analytisch gegliedert. Vielleicht wird diese Gliederung von anderen als instruktiv empfunden; deswegen habe ich sie hier gerne veröffentlicht. Auch wenn m.E. die Gliederung die Erfassung der Urteilsgründe erleichtern kann, ist sie eher an fachkundige Interessenten gerichtet. Ich würde mich freuen, wenn die Ausarbeitung als nützlich empfunden wird.