Kriminelle Chaoten: Das Strafrecht muss ins Stadion!

[UPDATE 20.02.2015: Siehe hierzu auch mein Interview auf ZEIT online]

„Der Deutsche Fußball-Bund, seine Mitgliedsverbände, ihre Mitgliedsvereine und Tochtergesellschaften sowie die Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Funktionsträger und Einzelmitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen der Integrität, Loyalität, Solidarität und Fairness und sorgen für die Einhaltung dieser Grundsätze und für Ordnung und Recht im Fußballsport.“ Das sieht § 1 Nr. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB vor und überträgt die diesbezüglichen Aufgaben dem DFB-Kontrollausschuss, dem Sportgericht und dem Bundesgericht (§ 3) – seiner Sportgerichtsbarkeit.

Nach den Vorfällen beim Spiel Mönchengladbach gegen den 1. FC Köln am Karnevalssamstag erscheint schon vor einer Entscheidung in der Causa naheliegend, dass diese Sportgerichtsbarkeit an ihre Grenzen stößt. Dabei ist der systematische Ansatz richtig, gut und muss unbedingt beibehalten werden: Im Rahmen seiner Autonomie ist der gesamte organisierte Sport – und nicht nur der Fußball – gehalten, seine Angelegenheiten durch Regeln zu bestimmen und die Einhaltung dieser Regeln auch durch seine Organe zu überwachen. Dies hat – nicht nur im Ausgangspunkt – auch beim 1. FC Köln und dem problematischen Teil seiner Fanszene gut funktioniert. Der Verein hat sich mit großem Engagement und hohem finanziellen Einsatz auch seinen Problemfans angenommen und insbesondere mit den Methoden der Kommunikation und Fanarbeit durchaus gute Erfolge erzielen können. Die Taten, die in fünf Spielen der Saison 2013/2014 letztlich auch zur Aussprache eines Teilzuschauerausschlusses in zwei Heimspielen zur Bewährung führten, und der widerliche Platzsturm durch maskierte Kriminelle in Mönchengladbach, der nach aller Voraussicht zu einer weiteren harten Strafe durch den DFB führen wird, sind aber letztlich keine Taten von Fußballfans. Es sind die Taten von Kriminellen, denen die Werte des Sports egal sind und die außerhalb der Sportgemeinschaft stehen. Sie unterstehen nicht unmittelbar der Strafgewalt des DFB und seiner Sportgerichtsbarkeit. Auch der 1. FC Köln hat, selbst wenn sie seine Mitglieder sein sollten, nur sehr begrenzte Sanktions- und Einwirkungsmöglichkeiten. Eine Ausnahme mag allenfalls die für die Adressaten sehr schmerzhafte und deswegen sehr wirkungsvolle „Weitergabe“ der verbandlichen Geldstrafen im Regresswege ausmachen, deren juristische Haltbarkeit allerdings bestritten wird.Mehr…

DFB-Vize Dr. Koch zu Sportrechtsvorlesung an der Uni Köln

Die Universität zu Köln freut sich auf den Besuch von Dr. Rainer Koch, den Ersten Vizepräsidenten des Deutschen Fußball-Bundes. Am 8. Januar 2015 wird Dr. Koch im Rahmen der Vorlesung „Sportrecht“ (gehalten von Dr. Jan F. Orth, Lehrbeauftragter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät) zu dem Thema

 „Das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung im System der DFB-Sportgerichtsbarkeit und ihre Vereinbarkeit mit dem staatlichen Recht“

Dr. Rainer Kochsprechen. Dieses Thema ist nicht nur ein sportrechtlicher Dauerbrenner, weil die Vereine der Fußball-Bundesliga immer wieder für das Verhalten einiger ihrer Anhänger vom DFB mit empfindlichen Strafen belangt werden. Es stellt darüber hinaus zahlreiche spannende und schwierige Rechtsfragen aus dem Zivil- und Verfassungsrecht, die in der Literatur und schiedsgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil sehr kontrovers diskutiert werden. Herr Dr. Koch wird mit seiner Erfahrung aus Theorie und Praxis aus erster Hand berichten und dabei einen seltenen Einblick in die Interna der DFB-Sportrechtsprechung gewähren können.

Herr Dr. Koch ist in seiner Funktion als Erster Vizepräsident beim DFB insbesondere für die Belange der Amateure sowie Rechts- und Satzungsfragen zuständig. Vorher war er jahrelang Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das in erster Instanz die sportlichen und sportrechtlichen Streitigkeiten aus dem Spielbetrieb der Bundesliga und der 2. Bundesliga entscheidet. Im Hauptamt ist er Richter am Oberlandesgericht in München an einem Strafsenat.

Die Vorlesung findet statt am Donnerstag, 08.01.2015, 17.45 Uhr bis 19.15 Uhr, in Hörsaal S21 (Seminargebäude). Gäste sind herzlich willkommen!

 

WIR HELDEN: Titelstory zu Homosexualität im Amateurfußball [mit pdf]

Das Bochumer Magazin „WIR HELDEN“ – über die „wahren“ Fußballhelden im Amateurfußball – befasst sich in seinem aktuellen Heft Nr. 11 (Erscheinungsdatum 03.03.2014) in der Titelstory unter der Überschrift „Einer von 11“ diesmal mit dem Thema „Homosexualität im Amateurfußball“. Der verantwortliche Redakteur Marcel Kling (Fotos: Christoph Rücker) hat hierzu nicht nur einen schwulen Amateurfußballer interviewt, sondern darüber hinaus weitere Stimmen zu diesem Thema zusammengetragen; hierbei komme unter anderem ich zu Wort. Während der erste Artikel eine Art Gesamtbetrachtung unter dem Titel „Von gewünschten Realitäten und verletzenden Klischees“ darstellt, beinhalten die weiteren Artikel das Interview mit einem schwulen Kreisliga-Kicker („Ich darf mit den anderen duschen “) und den Bericht des Autors über ein Probetraining bei einem schwulen Fußballverein („(K)Ein Experiment : Mein Probetraining in der schwulen Hobbymannschaft“).

Die Titelstory kann hier als pdf abgerufen werden (mit freundlichen Genehmigung der „WIR HELDEN“). Die anderen Artikel zur Titelstory finden sich in der Printausgabe.Mehr…

Köln.Sport-Gastkommentar: Gemeinsam gegen Chaoten – für den Fußball!

In der aktuellen Ausgabe (Heft 3/2014) des bekannten Köln.Sport-Magazins befasse ich mich in einem Gast-Kommentar mit der aktuellen Diskussion um die Gewaltproblematik im Profifußball, welche auch durch einige Vorfälle bei unserem 1. FC Köln in der jüngeren Vergangenheit noch einmal nicht unerheblich beflügelt worden ist. Eine Stellungnahme aus sportrechtlicher und sportpolitischer Sicht muss eindeutig ausfallen. Denn zu schlimm ist der Schaden, der durch Einzelne dem Sport angetan wird.

Gast-Kommentar Köln.Sport-Magazin

Dieses aktuelle Heft des Köln.Sport-Magazins ist ab Donnerstag, 20.02.2014, im Handel erhältlich. Es bringt wie immer spannende und informative Geschichten rund um den Sport, insbesondere in Köln.

 

Zum möglichen Ende der sog. „Dreifachbestrafung“

Zur englischen Fassung – To the English version of the text

Die Mär vom Ende der „Dreifachbestrafung“ geht um. Die Abkündigung des Themas ließ nicht lange auf sich warten:

IFAB: Dreifachbestrafung bleibt wohl bestehen
Die „Regelhüter“ des International Football Association Board (IFAB) haben das Streitthema, nach dem nach einer per Foul verhinderten klaren Torchance im Strafraum zwingend auch eine Rote Karte gezeigt wird (Elfmeter, Feldverweis und Spielsperre), bislang noch nicht auf die Agenda für das kommende Treffen am 2. März in Schottland gesetzt. (SID-Newsletter vom 13.01.2014)

Das ist auch gut so, denn in der Diskussion ist einmal mehr so einiges unpräzise. Schon die Begrifflichkeit vernebelt und hat etwas von populistischer Unschärfe.Mehr…

Thomas Hitzlsperger: Das überlesene Interview

Der wichtige Schritt von Thomas Hitzlsperger offenbart bemerkenswerte Innenansichten in den deutschen Fußball. Ein Debattenbeitrag.

Man sollte meinen, dass die zahllosen öffentlichen Äußerungen zu Thomas Hitzlsperger eine Reaktion auf sein Interview in der Zeit (aktualisiert: 14.01.2014, nachdem nunmehr die Komplettansicht des Interviews online ist) und die Videobotschaft auf seiner Homepage war. Sie waren es nicht. Insbesondere die Boulevardpresse hat Thomas Hitzlspergers Äußerungen auf sein öffentliches Coming-Out als prominenter deutscher Fußballprofi und ehemaliger Nationalspieler reduziert. Obwohl dies ein wichtiger Aspekt ist, erschöpfte sich der Nachrichtenwert vielfach darin. Ich meine, dass es zu dem Interview von Thomas Hitzlsperger mehr zu sagen gibt und einigen Passagen bislang noch keine ausreichende Beachtung geschenkt worden ist. Mehr…

Neuer Aufsatz: „Von der Strafe zur Maßnahme – ein kurzer Weg!“

Zugleich Besprechung der Entscheidung des Ständigen neutralen Schiedsgerichts in Sachen Dynamo Dresden

Welchen Weg Dynamo Dresden gegen die Entscheidung des Ständigen neutralen Schiedsgerichts in Sachen Ausschluss des Vereins aus dem DFB-Pokal beschreiten kann, wurde – einschließlich der diesbezüglichen Erfolgsaussichten – in einem sehr frühen Beitrag bereits ausführlich besprochen. Mittlerweile liegen die schriftlichen Gründe des Schiedsspruches vor.

Für die kommende Ausgabe der Zeitschrift für Sport und Recht  – SpuRt (Heft 5/2013) habe ich die sorgfältig begründete Entscheidung des Ständigen neutralen Schiedsgerichts ausführlich dargestellt, analysiert und besprochen. Die Entscheidung des Schiedsgerichts war, nicht nur aufgrund der prominenten und fachlich hervorragenden Besetzung auf der Richterbank, in der Rechtswissenschaft und im Sport gleichermaßen mit Spannung erwartet worden. Die Fachwelt erhoffte sich eindeutige und klarstellende Hinweise zur Reichweite der Verbandsautonomie, wobei sich die Frage fall- und anlassbedingt auf den Aspekt kaprizierte, inwieweit die Sportverbände „Sanktionen“ gegen Vereine (als ihre eigenen Mitglieder) aussprechen dürfen, weil ihnen (ohne dass bei den Vereinen notwendigerweise eigenes Verschulden vorliegt) das Verhalten ihrer Anhänger (Fans) über entsprechende Normen des Verbandsrechts zugerechnet wird.

Ob das Schiedsgericht diesen Erwartungen gerecht geworden ist, wie überzeugend die Urteilsbegründung des Schiedsgerichts im Einzelnen ist, welche Kritikpunkte es daran gibt und was die Sportverbände möglicherweise nunmehr in der Zukunft zu beachten und zu tun haben, erläutere ich in einer Abhandlung in der in Kürze erscheinenden Ausgabe der SpuRt. Schließlich wird darin auch zu der Frage Stellung genommen, ob der Ausschluss von Dynamo Dresden insgesamt zu Recht erfolgt ist.

Schiri-Doppel-Comeback für die gute Sache

Alex Feuerherdt im EinsatzAm Samstag, 6. Juli 2013, greifen zwei altgediente Verbandsschiedsrichter, Alex Feuerherdt und Jan F. Orth, nach jahrelanger Abstinenz wieder einmal zur Pfeife, nachdem beide sich bereits seit geraumer Zeit aufs schiedsrichterliche Altenteil zurückgezogen und ihr Hobby seitdem durch ehrenamtliche Funktionärsarbeit unterstützt hatten. Anlass ist das Kölner „HotPott“-Turnier, ein regelmäßig veranstaltetes internationales Kleinfeldturnier schwul-lesbischer Fußballmannschaften, das in diesem Jahr anlässlich des CSD in Köln ausgetragen wird.

Veranstalter des Turniers sind die „anyway HotShots“, ein Fußballteam, das aus regelmäßigen Besuchern des „anyway“ – des schwul-lesbischen Jugendzentrums in Köln – gewachsen ist. Das bunte Event, bei dem außer einer sehr angenehmen Atmosphäre auch sehenswerter Fußball geboten wird, findet in diesem Jahr bereits zum dritten Mal in Folge statt. Es nehmen schwul-lesbische Fußballteams aus Aachen, Amsterdam, Berlin, Bochum, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leicester, London, Frankfurt, Münster, Paris und Stuttgart teil. Unter ihnen wird von 11 bis 17 Uhr auf dem Tunierplatz am Salzburger Weg in Köln-Weiden der „HotPott“ ausgespielt. Interessierte Zuschauer sind herzlich willkommen.

Ihren „Rückfall an die Pfeife“ erklären Alex und Jan mit folgenden Worten:

Als wir angesprochen worden sind, waren wir sofort und gerne bereit, dieses attraktive Turnier ehrenamtlich als Schiedsrichter zu unterstützen, um damit einen Beitrag zu seinem Gelingen zu leisten. So können wir sichtbar unterstreichen, wie selbstverständlich der Umgang mit Homosexualität auch im Fußball jederzeit sein sollte. Obwohl die Fußballverbände in der Vergangenheit schon einige gute Signale gesendet haben, fehlt es in letzter Zeit leider zunehmend an Konsequenz und Nachdrücklichkeit, was die Behandlung des Themas angeht – auch seitens des DFB. Außerdem hat die Öffentlichkeit  durchaus registriert, dass der für die Region zuständige Fußballverband erstmals nach jahrelanger Präsenz auf dem diesjährigen Come-Together-Cup, dem Inbegriff für Toleranz und Respekt im Fußball im Kölner Raum, nicht mehr vertreten war. Homophobie ist und bleibt im organisierten Fußball – im Profibereich wie bei den Amateuren – ein großes Thema, ein Problem und eine besondere Herausforderung.

Neben diesen beiden „Oldies“, die früher beide jahrelang in den oberen Spielklassen des Verbands als Referees aktiv waren, stellen sich für das Turnier drei aktive Schiedsrichter des Fußball-Verbands Mittelrhein, Tobias Altehenger (Regionalliga), Christian Lex (Mittelrheinliga) und Robin Schlömer (Bezirksliga), zur Verfügung.

 

DFB-Pokal: Wie geht es weiter mit Dynamo Dresden? – Eine rechtliche Analyse

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UPDATE: Besprechung der Schiedsgerichtsentscheidung des Ständigen neutralen Schiedsgerichts (15.09.2013)
UPDATE: Siehe auch Anmerkung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Tim Bagger zur Entscheidung des OLG Frankfurt in SpuRt 2013, 207. (14.10.2013)

– Zugleich eine Besprechung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.2013, Az. 26 SchH 6/13 –

Für den Juristen und Sportrechtler ist im Zusammenhang mit der aktuellen Causa Dynamo Dresden eines klar: Spannender als im Moment geht es nicht. Mit den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem andauernden Kampf von Dynamo Dresden auf Zulassung zum DFB-Pokal 2013/2014 aufgerufen werden, wird am juristischen Hochreck hantiert. Die Probleme sind schwierig, ihre Lösung ist offen. Auch nach der Entscheidung des OLG Frankfurt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, Dynamo Dresden nicht im Wege der einstweiligen Verfügung in das Losverfahren für die kommende Pokalrunde aufzunehmen (vgl. Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt, Pressemitteilung des DFB), soll nach Aussage des Geschäftsführers von Dynamo Dresden die Sache weiterverfolgt werden. Das OLG Frankfurt wird also auch in der Hauptsache spannende Rechtsprobleme umfassend zu beleuchten haben.

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Zu Recht? Dynamo Dresden unterliegt vor Schiedsgericht

Der überraschende Gang von Dynamo Dresden vor das Ständige neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen endete heute mit einem weniger überraschenden Ergebnis. Das hochkarätig besetzte Gericht unter dem Vorsitz von Richter am BVerfG a.D. Prof. Dr. Udo Steiner hat die vorangehenden Urteile des DFB-Sportgerichts und des DFB-Bundesgerichts insgesamt für rechtmäßig und damit jedenfalls teilweise den umstrittenen § 9a der RuVO/DFB für wirksam befunden. Dies hat der DFB heute in einer Pressemitteilung erklärt.

Allerdings ist die „weitreichende grundsätzliche Bedeutung“, die der ebenfalls hoch geschätzte DFB-Vizepräsident RiOLG Dr. Rainer Koch aus dem Richterspruch liest, ohne Vorliegen der schriftlichen Begründung der Entscheidung offensichtlich nicht ohne Weiteres zu entnehmen. Ausweislich der in der Pressemitteilung zitierten Aussage vom Vorsitzenden Prof. Dr. Steiner hat das Ständige neutrale Schiedsgericht gerade nicht „endgültig über seit Jahren streitige Rechtsfragen“ entschieden und „[…] konkret die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB“ (so Koch) für rechtmäßig erklärt. Denn Steiner führte – zitiert nach der DFB-Pressemitteilung – aus: „Die Vorschrift […], der das schuldhafte Verhalten der Anhänger dem jeweiligen Verein zurechnet, ist rechtlich nicht zu beanstanden, soweit die Vorschrift Grundlage für Maßnahmen des Verbandes ist, bei denen der präventive Charakter überwiegt oder dominiert. Der Ausschluss von Dynamo Dresden ist eine solche Maßnahme, bei der die Vorbeugung von Störungen des Spielbetriebs ganz im Vordergrund steht.“

Damit steht, jedenfalls auf Basis der Pressemitteilung, fest, dass das Ständige neutrale Schiedsgericht die verschuldensunabhängige Haftung nur dann als rechtmäßig ansieht, wenn sie Basis für präventive Maßnahmen wird, und nicht zur Begründung repressiver Mittel, also Strafen und Sanktionen, herangezogen wird.

Damit bleibt die Diskussion über den Kern der angesprochenen Rechtsfrage (Zulässigkeit von Strafe nach verschuldensunabhängiger Zurechnung fremden Verschuldens) in Wirklichkeit auch nach dieser Entscheidung offen und spannend. Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt in jedem Fall abzuwarten; sie dürfte von den Sportrechtlern in Deutschland mit großer Neugier erwartet werden. Das bereits angekündigte Streitgespräch am 07.06.2013 auf dem Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf ist also um einen weiteren spannenden Gesichtspunkt reicher.