Herr Universitätsprofessor Dr. Martin Waßmer und ich bieten im Sommersemester 2018 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ein
Doktorandenseminar zu strafrechtlichen Aspekten des Sports
an. Die Ausschreibung des Seminars als pdf kann hier heruntergeladen werden. Es sollen folgende Themen vergeben werden:
- Entscheidungsspielräume der Vorstände großer Verbände vor dem Hintergrund des § 266 StGB
- Die Strafbarkeit von Marc Heider, Addy Menga und Tobias Willers (VfL Osnabrück) wegen einer versuchten Spielmanipulation
- Auslegungs- und Anwendungsprobleme der Strafvorschriften des AntiDopG unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
- Maßstäbe für Compliance-Anforderungen über §§ 30, 130 OWiG für große Amateurverbände (Landesverbände im Fußball)
- Hooligans! – Strafbarkeitsprobleme beim unerwünschten Verhalten der Nichtfans
- Sponsoring im Sport – die Strafbarkeitsrisiken
- Die FIFA-Ethikkommission – Aufgaben, Befugnisse und Fälle
- Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265c StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
- Auslegungs- und Anwendungsprobleme des § 265d StGB unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
- Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter nach § 284 StGB
Das Seminar wird als Tagesblockseminar am 04.07.2018 in der Universität zu Köln veranstaltet. Beginn: Mittwoch, 04.07.2018, 14.00 Uhr.
Das Seminar kann einen Teil der gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und Abs. 4 Satz 1 Promotionsordnung vom 26. Oktober 2010 (PromO) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verlangten besonderen Befähigung für die Promotion nachweisen. Ferner kann die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar eine Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich ersetzen, §§ 51 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 24. April 2014 (StPrO), sofern der/die Studierende sich vor der Themenvergabe hierzu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anmeldet.
Formalia:
Anmeldung zum Seminar:
Unter Angabe des Themenwunsches via E-Mail an Frau Anja Wellerdick, Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, (anja.wellerdick@uni-koeln.de) ab dem 03.04.2018.
Definitive Themenvergabe:
Im Vorbesprechungstermin am Dienstag, 12.04.2018, 14.00 Uhr, im ISS.
Abgabe der Arbeiten:
Gemäß § 12 Abs. 7 StPrO schriftlich und auf einem physischen Datenträger an das Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht (persönliche Abgabe möglich; beachten Sie die Öffnungszeiten), maximal 25 Seiten zzgl. Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis, Schriftart Arial oder Times New Roman, Schriftgröße 12 (Fußnoten 10), Zeilenabstand 1,5-fach (Fußnoten einfach), linker Rand 7 cm, rechter, oberer und unterer Rand 2 cm, bis spätestens Dienstag, 26.06.2018. Daneben wird um Übersendung der Arbeit im pdf-Format an Frau Wellerdick (anja.wellerdick@uni-koeln.de) gebeten. Fristwahrung ist allein durch die Abgabe gemäß § 12 Abs. 7 StPrO möglich.