„Sport und Verfassung“ – Vortrag von Prof. Steiner am 05.11.2024

Es ist mir eine große Freude, dass der Grandseigneur des Sportrechts auf meine Einladung nach Köln kommt und über sein Paradethema spricht: Sport und Verfassung. Wer könnte zu dieser fesselnden thematischen Verbindung besser Auskunft geben als einer der Gründerväter des deutschen Sportrechts, Richter am BVerfG a.D. Prof. Dr. Udo Steiner? Mit dem Deutschen Sport & Olympia Museum gibt es kein passenderes Ambiente für das Sujet. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen! Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Es wird um Anmeldung an sportrecht@uni-koeln.de gebeten.

RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Udo Steiner: Sport und Verfassung
Dienstag, 5. November 2024, 17.00 Uhr, Deutsches Sport & Olympia Museum, Köln

Veranstalter: Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln (mit freundlicher Unterstützung von LHR Rechtsanwälte)

Anpfiff für den Football Moot Court – Jetzt bewerben!

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Prof. Dr. Alexander Scheuch) soll 2025 zum ersten Mal ein Team aus Bonner und Kölner Studierenden am Football Moot Court IFAM teilnehmen. Die Teilnahmemöglichkeit biete ich als Geschäftsführer der Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln den Kölner Studierenden an. Dabei wird ein Verfahren vor dem Sportschiedsgericht CAS zu Fragen des Fußballrechts nachgestellt. Die Schriftsatzphase wird im Januar 2025 beginnen. Die Abschlussveranstaltung mit den mündlichen Verhandlungen findet voraussichtlich Ende April 2025 in Platja d’Aro an der Costa Brava statt. Nähere Informationen finden sich unter https://footballmoot.com/.

Für das Team werden sportrechtlich interessierte Studierende aus allen Abschnitten des Studiums gesucht.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an sportrecht@uni-koeln.de. Die Bewerbung muss auf Englisch verfasst sein und jeweils einen Lebenslauf sowie ein einseitiges Motivationsschreiben in der entsprechenden Sprache enthalten. Angaben im Lebenslauf sind wie üblich soweit zweckdienlich zu belegen (Praktikums-/Arbeitszeugnisse, Sprachzertifikate, etc.). Ihre Bewerbung muss bis zum 20. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) vorliegen.

SpuRt: Acht neue Herausgeber

Der Verlag C.H. BECK hat ein hochkarätiges Team von Fachleuten als neue Herausgeber für die „Zeitschrift für Sport und Recht“ ernannt. Die Auswahl spiegelt die kontinuierliche Bestrebung des Verlags wider, Exzellenz und Fachkenntnisse in der juristischen Fachberichterstattung nachhaltig zu fördern.

Die neu bestellten Herausgeber sind:

Universitätsprofessor Dr. Philipp S. Fischinger LL.M., Mannheim

Universitätsprofessor Dr. Peter W. Heermann LL.M., Bayreuth

Rechtsanwalt Dr. Heiner Kahlert, München

Rechtsanwältin Annett Rombach LL.M., Frankfurt

Universitätsprofessor Dr. Alexander Scheuch, Bonn

Universitätsprofessor Dr. Björn Schiffbauer, Rostock

Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Schimke LL.M., Düsseldorf

Präsident des DOSB Rechtsanwalt Thomas Weikert, Frankfurt

Dieses diverse und hochqualifizierte Team bringt eine breite Palette von Fachwissen und Erfahrung in die Herausgeberschaft und Redaktion ein. Die „SpuRt“ hat sich in den vergangenen über 30 Jahren einen Namen für ihre fundierten rechtlichen Analysen im Sportbereich sowie ihren umfassenden internationalen Rechtsprechungsteil gemacht und wird durch diese Neubesetzungen zweifellos ihre Spitzenposition ausbauen.

Prof. Philipp S. Fischinger, einer der neuen Herausgeber, äußerte sich zu seiner Ernennung: „Es ist eine Ehre, Teil dieses engagierten Teams zu sein. Wir werden im Team mit der Schriftleitung sicherstellen, dass die Zeitschrift weiterhin alle relevanten Themen im Sportrecht behandelt und höchste juristische Standards beibehält. Schriftleiter Professor Jan F. Orth ist schon heute ein Garant dafür.“

Die „Zeitschrift für Sport und Recht“ bleibt somit an der Spitze der juristischen Fachpublikationen im Sportbereich. Leser können sich auf weiterhin informative und wegweisende Beiträge freuen, während das neue Herausgeberteam seine Vision für die Zukunft der Publikation umsetzt. Der Verlag C.H. Beck freut sich darauf, gemeinsam mit den neuen Herausgebern die Tradition der Exzellenz in der juristischen Fachzeitschriftenwelt fortzusetzen und die Leserschaft weiterhin mit maßgeblichen und hervorragend ausgearbeiteten Inhalten zu versorgen.

Dr. Clemens Prokop und Dr. Reinhard Rauball sind nach Aufgabe ihrer Ämter im DLV bzw. in der DFL nicht mehr Herausgeber. Ihnen dankt der Verlag für ihr jahrelanges Engagement.

Verlag C.H.BECK oHG, München


Diese Mitteilung erscheint so in SpuRt 2024, 2 (Heft 1/2024). Das Heft ist ab dem 10. Januar 2024 in Beck-Online verfügbar.

Vortrag „Wirtschaftsstraftaten im Sportbetrieb“ am 29.11.2023 in der Uni Köln

Mit seinem ideellen Ursprung, der rechtsfreien Welt des Sportspiels mit Sport als Selbstzweck, hat der heutige Sport in vielen Bereichen nicht mehr viel zu tun. Vielmehr finden sich im Profisport heute Unternehmer, die – häufig auch unter Zurückstellung sportlicher Grundwerte wie Kameradschaft und Fairness – die betriebswirtschaftliche Gewinnmaximierung zum obersten Ziel erklären.  Sportrecht ist also Wirtschaftsrecht; und vom Wirtschaftsstrafrecht nicht mehr weit entfernt: Bei den großen Sportverbänden rücken die Staatsanwaltschaften mittlerweile mit abstruser Regelmäßigkeit zu Durchsuchungen an, in der Regionalliga wird gerade wieder intensiv wegen Matchfixing ermittelt, die Schlagzeilen über den mutmaßlichen Millionenbetrug bei Tipster sind uns noch gut in Erinnerung. Warum ist der Sport so anfällig für das Strafrecht? Um welche Delikte geht es? Wer sind die Täter, wer die Opfer? Wo gibt es Ansatzpunkte für die Verteidigung? Mit Rechtsanwalt Dr. Christian Schmitz wird einer der renommiertesten Kölner Strafverteidiger zu den spannendsten Fragen Stellung nehmen.

Zu diesem spannenden Vortrag mit dem Titel „Wirtschaftsstraftaten im Sportbetrieb“ von Dr. Christian Schmitz im Rahmen der Vorlesung Sportrecht sind alle Interessierten herzlich am 29.11.2023, um 16.00 Uhr, in die Universität zu Köln, Hörsaal XIII (Hauptgebäude), eingeladen.

Es wird um eine kurze formlose Anmeldung an sportrecht@uni-koeln.de gebeten, weil im Anschluss bei Kölsch und Häppchen die Gelegenheit zum weiteren Gedankenaustausch besteht.

Wegen Wechsels an die Uni: Drei Lehrveranstaltungen im WS 2023/24 an der UzK

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In diesem Wintersemester gibt es eine große Neuigkeit: Ich hänge die Richterrobe einstweilen an den Nagel und wechsle zum 1. Oktober als Vertretungsprofessor an die Universität zu Köln.

Damit nehme ich ich eine neue Herausforderung an und unterbreche zum dritten Mal meine richterliche Tätigkeit (nach einem Auslandsaufenthalt an der University of Texas und einer Abordnung an das Justizministerium): Befristet auf zwei Jahre gehe ich an die Universität zu Köln an das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht von Prof. Dr. Bettina Weißer, um das strafrechtliche Team an der Kölner Uni in Lehre und Forschung zu unterstützen.

Auch wenn ich meine richterlichen Aufgaben und meine Tätigkeit als Pressesprecher des Landgerichts Köln immer mit großer Freude und (nach meinem Eindruck) mit Leidenschaft erfüllt habe, freue ich mich auf die neue Funktion – insbesondere auf die Arbeit mit hochmotivierten Studierenden, denen ich hoffentlich viel Wissen und Erfahrung für ihr künftiges (Berufs-)Leben vermitteln kann. Obwohl ich jeden Tag sehr gerne ins Landgericht gefahren bin, mich im Kreise meiner Kolleginnen und Kollegen sehr wohl gefühlt habe und mich mit einem weinenden Auge von ihnen und den dortigen Aufgaben verabschiede, schaut ein lachendes Auge auf die neuen Perspektiven und die Veränderung.

Im Wintersemester 2023/24 biete ich an:

  • Vorlesung Grundkurs Strafrecht III
  • Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts
  • Vorlesung Sportrecht

Alle Informationen zum Grundkurs Strafrecht III gibt es in Kürze im Detail in KLIPS. Er behandelt die Sachbeschädigung, die Brandstiftungsdelikte, die Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug, Erpressung, Untreue) und die Straßenverkehrsdelikte. Die Vorlesung findet dienstags von 12.00 bis 13.30 Uhr in Hörsaal A1 und donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr in Hörsaal XIII statt. Am Dienstag, 10.10.2023, geht es mit der Sachbeschädigung und der qualifizierten Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 StGB und der spannenden Frage los, ob die „Letzte Generation“ das Brandenburger Tor (gestern, am 17.09.2023) aus der Sicht des Strafrecht mit Farbe besprühen durfte.

Im Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts sind die Teilnehmerplätze bereits vergeben. Die Seminarvorträge finden am Montag, 20.11.2023, statt.

Die Vorlesung zum Sportrecht richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudierende und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (mittlerweile aufgehoben durch eines Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (EGMR- und CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte (Regulierung der Spielervermittler, Kommission ./. ISU, European SuperLeague pp.) und die EGMR-Entscheidung zu Caster Semenya im Fokus. Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 11.10. bis zum 20.12.2023 und vom 10.01.2024 bis 31.01.2024 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Jan F. Orth engagiert sich als Stifter für die Come Out! Stiftung

(Medien-Mitteilung der Come Out! Stiftung vom 15.09.2023)

Vorsitzender Richter am Kölner Landgericht Prof. Dr. Jan F. Orth unterstützt COME OUT! Stiftung

Jeder junge Mensch soll glücklich werden! Egal, wie groß dieses Ziel erscheint, es muss unser Anspruch sein, dass jede Person, die heranwächst, das findet, was es zum Lebensglück braucht: Liebe, Geborgenheit und Zuneigung. Für junge queere Menschen ist das nicht immer leicht zu finden. Damit dies in der Zukunft einfacher gelingt, unterstützen immer mehr Menschen die gemeinnützige COME OUT! Stiftung.

Der Vorsitzende Richter am Kölner Landgericht Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M (University of Texas) zählt nun zu den Personen, die die COME OUT! Stiftung durch ihre finanzielle Zuwendung immer handlungsfähiger machen. Orth freut sich, ab sofort Teil der Stifter:innengemeinschaft zu sein: „Seit jeher ist mir die Unterstützung und Ermutigung junger Menschen eine Herzensangelegenheit! Als Stifter und schwuler Mann kann ich unterstreichen, wie wichtig es gerade in der heutigen Zeit wieder ist, der Gesellschaft ihre Diversität und Pluralismus als unverzichtbare Vorteile vor Augen zu führen. Wir müssen jeden Tag aufs Neue unsere Vielfalt im Alltag verteidigen und uns gemeinsam für Offenheit, Respekt und Toleranz stark machen!“

Die COME OUT! Stiftung ist eine gemeinsame Initiative von Privatpersonen und Engagierten der LSBT*I* Jugendarbeit. Aufgabe der Stiftung ist es, junge Menschen bei der Klärung der eigenen Identität zu unterstützen. LSBT*I* Jugendarbeit soll somit in ganz Deutschland nachhaltig unterstützt werden. Die Schirmherrschaft für die Stiftung hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser übernommen, Teil des Stiftungsvorstandes ist die Entertainerin Lilo Wanders. Sie sagt:

„Das wir mit Jan F. Orth nun auch einen Richter als Stifter begrüßen dürfen, freut mich außerordentlich. Es zeigt, dass die COME OUT! Stiftung in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen Anerkennung erfährt. Ich danke Jan sehr für seine Unterstützung und wünsche mir, dass seinem Vorbild viele weitere folgen.“

Zur Webseite der Stiftung

Medien-Mitteilung der Stiftung als pdf öffnen

Battle Royal – Märkte, Macht und Monopole im E-Sport am 25.11.2022 in der Universität zu Köln

Um den E-Sport, dieses faszinierende Sportphänomen, dreht sich meine nächste Veranstaltung an der Universität zu Kölnam 25.11.2022, 18.00 Uhr, Hörsaal II. Kein Geringerer als Ralf Reichert, der die ESL Gaming als Mitgründer zum Weltmarktführer für E-Sports aufgebaut und das Unternehmen im Januar für über 1 Milliarde (!) Euro an einen neuen Eigentümer nach Saudi-Arabien verkauft hat, wird uns zum Einstieg mit seiner einzigartigen Expertise in Einblick in und einen Ausblick auf „seine“ Branche verschaffen.

Im Anschluss analysiert Rechtsanwalt Dr. Pietro Graf Fringuelli von CMS Deutschland, der im E-Sport die Big Player auf dem gesamten Globus vertritt und berät, den Rechtsrahmen und die spannendsten aktuellen Rechtsfragen, die sich rund um diese elektronischen Sportwettbewerbe entwickelt haben – und entwickeln werden.

Da im wahrsten Sinne des Wortes eine große Menge Geld im Spiel ist, ist auf den Märkten von Vielen große Macht und großer Einfluss gewünscht. Wenn hinreichende Selbstregulierung fehlt und Strukturen zum Nachteil anderer ausgenutzt werden, kommt rasch das Kartellrecht auf den Plan. Welche Fragen sich hier und in Zukunft stellen werden, stellt mit ebenfalls einzigartiger Expertise der Direktor beim Bundeskartellamt Jörg Nothdurft, Leiter der Abteilung Prozessführung und Recht des BKartA, dar.

Es besteht Gelegenheit zur Diskussion und im Anschluss zur Fortsetzung des Austauschs bei einem kleinen Empfang. Im Hinblick auf die unklare Pandemielage und die beschränkte Zuhörerzahl muss ein KOSTENLOSES Ticket über Eventbrite abgerufen werden.

Bitte zur Veranstaltung unbedingt bei Eventbrite anmelden!

Vorlesung Sportrecht im WS 2022/23

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (gerade aufgehoben durch die Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Schließlich richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte und die BVerfG-Entscheidung zu Claudia Pechstein im Fokus.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 12.10. bis zum 21.12.2022 und vom 11.01.2022 bis 25.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche. Am 16.11.2022 fällt die Vorlesung aus, dafür gibt es am 25.11.2022 eine Sonderveranstaltung zum E-Sport. Am 26.10.2022 und am 02.11.2022 findet die Vorlesung digital über Zoom statt.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Putins Krieg und der Beitrag des Sports

Russland führt in Europa einen unmenschlichen, schrecklichen und verachtenswerten Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Leben kostet, unfassbares Leid über die Menschen bringt und sinnlose Zerstörung verursacht. Nach nur kurzem Zögern in einigen Bereichen haben große Teile der Weltgemeinschaft beschlossen, das Verhalten Russlands umfassend zu sanktionieren und das Land international zu ächten. Die Ankläger am ICC ermitteln. Was diese Reaktionen angeht: So weit, so gut.

Im Sport wirft dies schwierige sportpolitische und rechtliche Fragen auf, mit denen offensichtlich nicht alle Beteiligten, auch nicht alle Verbände und ihre Funktionäre, hinreichend sensibel und vernünftig umgehen können. Welchen Beitrag hat der Sport geleistet, dass es so weit kommen konnte? Welchen Beitrag kann der Sport leisten, um den Krieg zu beenden und sicherzustellen, dass es Frieden in Europa gibt und dann bleibt?

Die Bilanz auf Frage eins fällt nicht wirklich gut aus: Natürlich haben die großen Sportvereinigungen, etwa das IOC und die FIFA, durch die Vergabe und die Veranstaltung von Wettbewerben in Russland in z. T. liebevoller Zusammenarbeit mit dem dort herrschenden Autokraten einen beachtlichen Beitrag zum überbordenden Selbstbewusstsein des Aggressors geleistet. Dieses Selbstbewusstsein und die zugelassene, widerspruchslose Selbstinszenierung auch auf der sportpolitischen Weltbühne sind der Nährboden, auf dem krude, wahnhaft-revisionistische Theorien geboren werden, die dem lupenreinen Diktator die rechtfertigende Grundlage liefern sollte, die Ukraine zu überfallen. Führende Funktionäre haben Anlass, sich in Grund und Boden zu schämen.

Das geht mit Frage zwei so weiter: Menschenverachtenden und die Regeln des Völker- und Menschenrechts nicht respektierenden Regimen muss der Sport – im Sinne der Teilhabe an sportlichen Großveranstaltungen mit ihrer Strahlkraft – zweitweise entzogen werden. Jetzt sofort und jedenfalls so lange, bis sich die politische Situation spürbar und nachhaltig verbessert hat. Wer sich an die grundlegendsten Regeln eines friedlichen Zusammenlebens nicht hält, darf eben nicht mitspielen. Das sollte unser Konsens sein, ist er es nicht, muss er es werden. Sicherlich: Das wird auch einzelne Sportler oder Mannschaften treffen, die – in der Tat – trainiert, gekämpft und geschwitzt haben, um an Wettbewerben teilzunehmen. Und die genau dies dann nicht mehr können und dürfen. Das ist bedauerlich, aber nicht zu ändern, weil es notwendig ist. Denn nur so wird in Russland in allen Bereichen der zivilgesellschaftliche Druck entstehen, um eine Änderung in der Regierung, der Führung, der Staatsordnung herbeizuführen. Der wichtige Gesellschaftsteil des Sports darf sich nicht aussparen. Die Staatsangehörigkeit ist zwar nicht per se vorwerfbar, aber sie verleiht demjenigen, der sie hat, zumindest die Möglichkeit und Berechtigung, Änderungen anzustoßen. Das ist, touché, in den Staaten, in denen es notwendig ist, häufig auch gefährlich. Aber wir wissen aus der Geschichte, dass dies der einzige Weg ist. Diesen schwierigen Spagat werden wir Athletinnen und Athleten nicht allein und nicht dauerhaft abverlangen können. Langfristig bedarf es einer verbandlichen Neuorientierung im Umgang mit solchen Regimen und ihren Sportlern, weil nun feststeht: Der Sport ist nicht unpolitisch. Für die Sporttreibenden ist eine andere Einbindung nötig, in der sie Sport treiben und nicht instrumentalisiert werden können.

Danach ist die – ursprüngliche, rasch mit irritierender Begründung korrigierte – Entscheidung des IPC, russische Athleten an den Paralympischen Spielen „neutral“ teilnehmen zu lassen, nichts anderes als ein Witz! Wer es als internationale Sportorganisation außerdem nicht schafft, den Krieg in seiner Pressemitteilung als solchen zu benennen, hat seinen Anspruch verwirkt, als Organisation und Ansprechpartner auch nur annähernd ernst genommen zu werden. Das gilt auch für jeden, der juristische Feigenblätter nutzt, um Ausschlüsse von russischen Verbänden, Mannschaften, Sportlern oder Gesellschaftern aus Wettbewerben und Ligen nicht aussprechen zu müssen, weil es angeblich „an der entsprechenden Grundlage“ fehle. Abgesehen davon, dass viele Verbandssatzungen Generalklauseln enthalten dürften, wissen schon die juristischen Erstsemester, dass man – auch ohne schriftliche Regelung – an Einigungen nicht festgehalten werden kann, wenn das für eine Seite unerträglich ist und damit die Geschäftsgrundlage entfällt. Das ist in Dauerschuldverhältnissen so; entsprechende Rechtsinstitute gibt es jeder Rechtsordnung. Dass die Rechtsfragen im Einzelnen schwierig sind, ist klar. Aber wie so häufig bereitet hier der Wille den juristischen Weg.

Russland hat sich neben der politisch-gesellschaftlichen auch die sportliche Ächtung mehr als verdient. Nur durch klare und unmissverständliche Reaktionen wird der organisierte internationale Sport dem eigenen Anspruch gerecht werden können, für Völkerverständigung und Weltfrieden sorgen zu wollen. Den bisherigen Opfern und dem malträtierten ukrainischen Volk bringt das alles nichts mehr. Was für ein Preis! In unseren Gedanken sind wir bei den Menschen in der Ukraine.


Erschienen als Editorial des SpuRt-Heftes 2/2020, SpuRt 2022, 69 und auf beck-online

Vorlesung Sportrecht im WS 2021/22

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder aktuell durch die Entscheidung des EGMR und die anhängige Verfassungsbeschwerde) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Aula 2 vom 13.10. bis zum 22.12.2021 und vom 12.01.2022 bis 26.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Letzte Änderung: 08.10.2021 – Die Veranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz statt.