Russland führt in Europa einen unmenschlichen, schrecklichen und verachtenswerten Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Leben kostet, unfassbares Leid über die Menschen bringt und sinnlose Zerstörung verursacht. Nach nur kurzem Zögern in einigen Bereichen haben große Teile der Weltgemeinschaft beschlossen, das Verhalten Russlands umfassend zu sanktionieren und das Land international zu ächten. Die Ankläger am ICC ermitteln. Was diese Reaktionen angeht: So weit, so gut.
Im Sport wirft dies schwierige sportpolitische und rechtliche Fragen auf, mit denen offensichtlich nicht alle Beteiligten, auch nicht alle Verbände und ihre Funktionäre, hinreichend sensibel und vernünftig umgehen können. Welchen Beitrag hat der Sport geleistet, dass es so weit kommen konnte? Welchen Beitrag kann der Sport leisten, um den Krieg zu beenden und sicherzustellen, dass es Frieden in Europa gibt und dann bleibt?
Die Bilanz auf Frage eins fällt nicht wirklich gut aus: Natürlich haben die großen Sportvereinigungen, etwa das IOC und die FIFA, durch die Vergabe und die Veranstaltung von Wettbewerben in Russland in z. T. liebevoller Zusammenarbeit mit dem dort herrschenden Autokraten einen beachtlichen Beitrag zum überbordenden Selbstbewusstsein des Aggressors geleistet. Dieses Selbstbewusstsein und die zugelassene, widerspruchslose Selbstinszenierung auch auf der sportpolitischen Weltbühne sind der Nährboden, auf dem krude, wahnhaft-revisionistische Theorien geboren werden, die dem lupenreinen Diktator die rechtfertigende Grundlage liefern sollte, die Ukraine zu überfallen. Führende Funktionäre haben Anlass, sich in Grund und Boden zu schämen.
Das geht mit Frage zwei so weiter: Menschenverachtenden und die Regeln des Völker- und Menschenrechts nicht respektierenden Regimen muss der Sport – im Sinne der Teilhabe an sportlichen Großveranstaltungen mit ihrer Strahlkraft – zweitweise entzogen werden. Jetzt sofort und jedenfalls so lange, bis sich die politische Situation spürbar und nachhaltig verbessert hat. Wer sich an die grundlegendsten Regeln eines friedlichen Zusammenlebens nicht hält, darf eben nicht mitspielen. Das sollte unser Konsens sein, ist er es nicht, muss er es werden. Sicherlich: Das wird auch einzelne Sportler oder Mannschaften treffen, die – in der Tat – trainiert, gekämpft und geschwitzt haben, um an Wettbewerben teilzunehmen. Und die genau dies dann nicht mehr können und dürfen. Das ist bedauerlich, aber nicht zu ändern, weil es notwendig ist. Denn nur so wird in Russland in allen Bereichen der zivilgesellschaftliche Druck entstehen, um eine Änderung in der Regierung, der Führung, der Staatsordnung herbeizuführen. Der wichtige Gesellschaftsteil des Sports darf sich nicht aussparen. Die Staatsangehörigkeit ist zwar nicht per se vorwerfbar, aber sie verleiht demjenigen, der sie hat, zumindest die Möglichkeit und Berechtigung, Änderungen anzustoßen. Das ist, touché, in den Staaten, in denen es notwendig ist, häufig auch gefährlich. Aber wir wissen aus der Geschichte, dass dies der einzige Weg ist. Diesen schwierigen Spagat werden wir Athletinnen und Athleten nicht allein und nicht dauerhaft abverlangen können. Langfristig bedarf es einer verbandlichen Neuorientierung im Umgang mit solchen Regimen und ihren Sportlern, weil nun feststeht: Der Sport ist nicht unpolitisch. Für die Sporttreibenden ist eine andere Einbindung nötig, in der sie Sport treiben und nicht instrumentalisiert werden können.
Danach ist die – ursprüngliche, rasch mit irritierender Begründung korrigierte – Entscheidung des IPC, russische Athleten an den Paralympischen Spielen „neutral“ teilnehmen zu lassen, nichts anderes als ein Witz! Wer es als internationale Sportorganisation außerdem nicht schafft, den Krieg in seiner Pressemitteilung als solchen zu benennen, hat seinen Anspruch verwirkt, als Organisation und Ansprechpartner auch nur annähernd ernst genommen zu werden. Das gilt auch für jeden, der juristische Feigenblätter nutzt, um Ausschlüsse von russischen Verbänden, Mannschaften, Sportlern oder Gesellschaftern aus Wettbewerben und Ligen nicht aussprechen zu müssen, weil es angeblich „an der entsprechenden Grundlage“ fehle. Abgesehen davon, dass viele Verbandssatzungen Generalklauseln enthalten dürften, wissen schon die juristischen Erstsemester, dass man – auch ohne schriftliche Regelung – an Einigungen nicht festgehalten werden kann, wenn das für eine Seite unerträglich ist und damit die Geschäftsgrundlage entfällt. Das ist in Dauerschuldverhältnissen so; entsprechende Rechtsinstitute gibt es jeder Rechtsordnung. Dass die Rechtsfragen im Einzelnen schwierig sind, ist klar. Aber wie so häufig bereitet hier der Wille den juristischen Weg.
Russland hat sich neben der politisch-gesellschaftlichen auch die sportliche Ächtung mehr als verdient. Nur durch klare und unmissverständliche Reaktionen wird der organisierte internationale Sport dem eigenen Anspruch gerecht werden können, für Völkerverständigung und Weltfrieden sorgen zu wollen. Den bisherigen Opfern und dem malträtierten ukrainischen Volk bringt das alles nichts mehr. Was für ein Preis! In unseren Gedanken sind wir bei den Menschen in der Ukraine.
Erschienen als Editorial des SpuRt-Heftes 2/2020, SpuRt 2022, 69 und auf beck-online