„Sport und Verfassung“ – Vortrag von Prof. Steiner am 05.11.2024

Es ist mir eine große Freude, dass der Grandseigneur des Sportrechts auf meine Einladung nach Köln kommt und über sein Paradethema spricht: Sport und Verfassung. Wer könnte zu dieser fesselnden thematischen Verbindung besser Auskunft geben als einer der Gründerväter des deutschen Sportrechts, Richter am BVerfG a.D. Prof. Dr. Udo Steiner? Mit dem Deutschen Sport & Olympia Museum gibt es kein passenderes Ambiente für das Sujet. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen! Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Es wird um Anmeldung an sportrecht@uni-koeln.de gebeten.

RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Udo Steiner: Sport und Verfassung
Dienstag, 5. November 2024, 17.00 Uhr, Deutsches Sport & Olympia Museum, Köln

Veranstalter: Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln (mit freundlicher Unterstützung von LHR Rechtsanwälte)

Anpfiff für den Football Moot Court – Jetzt bewerben!

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Prof. Dr. Alexander Scheuch) soll 2025 zum ersten Mal ein Team aus Bonner und Kölner Studierenden am Football Moot Court IFAM teilnehmen. Die Teilnahmemöglichkeit biete ich als Geschäftsführer der Forschungsstelle Sportrecht der Universität zu Köln den Kölner Studierenden an. Dabei wird ein Verfahren vor dem Sportschiedsgericht CAS zu Fragen des Fußballrechts nachgestellt. Die Schriftsatzphase wird im Januar 2025 beginnen. Die Abschlussveranstaltung mit den mündlichen Verhandlungen findet voraussichtlich Ende April 2025 in Platja d’Aro an der Costa Brava statt. Nähere Informationen finden sich unter https://footballmoot.com/.

Für das Team werden sportrechtlich interessierte Studierende aus allen Abschnitten des Studiums gesucht.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an sportrecht@uni-koeln.de. Die Bewerbung muss auf Englisch verfasst sein und jeweils einen Lebenslauf sowie ein einseitiges Motivationsschreiben in der entsprechenden Sprache enthalten. Angaben im Lebenslauf sind wie üblich soweit zweckdienlich zu belegen (Praktikums-/Arbeitszeugnisse, Sprachzertifikate, etc.). Ihre Bewerbung muss bis zum 20. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) vorliegen.

SpuRt: Acht neue Herausgeber

Der Verlag C.H. BECK hat ein hochkarätiges Team von Fachleuten als neue Herausgeber für die „Zeitschrift für Sport und Recht“ ernannt. Die Auswahl spiegelt die kontinuierliche Bestrebung des Verlags wider, Exzellenz und Fachkenntnisse in der juristischen Fachberichterstattung nachhaltig zu fördern.

Die neu bestellten Herausgeber sind:

Universitätsprofessor Dr. Philipp S. Fischinger LL.M., Mannheim

Universitätsprofessor Dr. Peter W. Heermann LL.M., Bayreuth

Rechtsanwalt Dr. Heiner Kahlert, München

Rechtsanwältin Annett Rombach LL.M., Frankfurt

Universitätsprofessor Dr. Alexander Scheuch, Bonn

Universitätsprofessor Dr. Björn Schiffbauer, Rostock

Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Schimke LL.M., Düsseldorf

Präsident des DOSB Rechtsanwalt Thomas Weikert, Frankfurt

Dieses diverse und hochqualifizierte Team bringt eine breite Palette von Fachwissen und Erfahrung in die Herausgeberschaft und Redaktion ein. Die „SpuRt“ hat sich in den vergangenen über 30 Jahren einen Namen für ihre fundierten rechtlichen Analysen im Sportbereich sowie ihren umfassenden internationalen Rechtsprechungsteil gemacht und wird durch diese Neubesetzungen zweifellos ihre Spitzenposition ausbauen.

Prof. Philipp S. Fischinger, einer der neuen Herausgeber, äußerte sich zu seiner Ernennung: „Es ist eine Ehre, Teil dieses engagierten Teams zu sein. Wir werden im Team mit der Schriftleitung sicherstellen, dass die Zeitschrift weiterhin alle relevanten Themen im Sportrecht behandelt und höchste juristische Standards beibehält. Schriftleiter Professor Jan F. Orth ist schon heute ein Garant dafür.“

Die „Zeitschrift für Sport und Recht“ bleibt somit an der Spitze der juristischen Fachpublikationen im Sportbereich. Leser können sich auf weiterhin informative und wegweisende Beiträge freuen, während das neue Herausgeberteam seine Vision für die Zukunft der Publikation umsetzt. Der Verlag C.H. Beck freut sich darauf, gemeinsam mit den neuen Herausgebern die Tradition der Exzellenz in der juristischen Fachzeitschriftenwelt fortzusetzen und die Leserschaft weiterhin mit maßgeblichen und hervorragend ausgearbeiteten Inhalten zu versorgen.

Dr. Clemens Prokop und Dr. Reinhard Rauball sind nach Aufgabe ihrer Ämter im DLV bzw. in der DFL nicht mehr Herausgeber. Ihnen dankt der Verlag für ihr jahrelanges Engagement.

Verlag C.H.BECK oHG, München


Diese Mitteilung erscheint so in SpuRt 2024, 2 (Heft 1/2024). Das Heft ist ab dem 10. Januar 2024 in Beck-Online verfügbar.

Wegen Wechsels an die Uni: Drei Lehrveranstaltungen im WS 2023/24 an der UzK

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In diesem Wintersemester gibt es eine große Neuigkeit: Ich hänge die Richterrobe einstweilen an den Nagel und wechsle zum 1. Oktober als Vertretungsprofessor an die Universität zu Köln.

Damit nehme ich ich eine neue Herausforderung an und unterbreche zum dritten Mal meine richterliche Tätigkeit (nach einem Auslandsaufenthalt an der University of Texas und einer Abordnung an das Justizministerium): Befristet auf zwei Jahre gehe ich an die Universität zu Köln an das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht von Prof. Dr. Bettina Weißer, um das strafrechtliche Team an der Kölner Uni in Lehre und Forschung zu unterstützen.

Auch wenn ich meine richterlichen Aufgaben und meine Tätigkeit als Pressesprecher des Landgerichts Köln immer mit großer Freude und (nach meinem Eindruck) mit Leidenschaft erfüllt habe, freue ich mich auf die neue Funktion – insbesondere auf die Arbeit mit hochmotivierten Studierenden, denen ich hoffentlich viel Wissen und Erfahrung für ihr künftiges (Berufs-)Leben vermitteln kann. Obwohl ich jeden Tag sehr gerne ins Landgericht gefahren bin, mich im Kreise meiner Kolleginnen und Kollegen sehr wohl gefühlt habe und mich mit einem weinenden Auge von ihnen und den dortigen Aufgaben verabschiede, schaut ein lachendes Auge auf die neuen Perspektiven und die Veränderung.

Im Wintersemester 2023/24 biete ich an:

  • Vorlesung Grundkurs Strafrecht III
  • Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts
  • Vorlesung Sportrecht

Alle Informationen zum Grundkurs Strafrecht III gibt es in Kürze im Detail in KLIPS. Er behandelt die Sachbeschädigung, die Brandstiftungsdelikte, die Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug, Erpressung, Untreue) und die Straßenverkehrsdelikte. Die Vorlesung findet dienstags von 12.00 bis 13.30 Uhr in Hörsaal A1 und donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr in Hörsaal XIII statt. Am Dienstag, 10.10.2023, geht es mit der Sachbeschädigung und der qualifizierten Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 StGB und der spannenden Frage los, ob die „Letzte Generation“ das Brandenburger Tor (gestern, am 17.09.2023) aus der Sicht des Strafrecht mit Farbe besprühen durfte.

Im Schwerpunktseminar zu aktuellen Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts sind die Teilnehmerplätze bereits vergeben. Die Seminarvorträge finden am Montag, 20.11.2023, statt.

Die Vorlesung zum Sportrecht richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudierende und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (mittlerweile aufgehoben durch eines Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (EGMR- und CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte (Regulierung der Spielervermittler, Kommission ./. ISU, European SuperLeague pp.) und die EGMR-Entscheidung zu Caster Semenya im Fokus. Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 11.10. bis zum 20.12.2023 und vom 10.01.2024 bis 31.01.2024 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Vorlesung Sportrecht im WS 2022/23

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (gerade aufgehoben durch die Entscheidung des BVerfG) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Schließlich richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport. Ganz aktuell stehen die kartellrechtliche Überprüfung sportrechtlicher Sachverhalte und die BVerfG-Entscheidung zu Claudia Pechstein im Fokus.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Hörsaal XIII (Hauptgebäude) vom 12.10. bis zum 21.12.2022 und vom 11.01.2022 bis 25.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche. Am 16.11.2022 fällt die Vorlesung aus, dafür gibt es am 25.11.2022 eine Sonderveranstaltung zum E-Sport. Am 26.10.2022 und am 02.11.2022 findet die Vorlesung digital über Zoom statt.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Putins Krieg und der Beitrag des Sports

Russland führt in Europa einen unmenschlichen, schrecklichen und verachtenswerten Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Leben kostet, unfassbares Leid über die Menschen bringt und sinnlose Zerstörung verursacht. Nach nur kurzem Zögern in einigen Bereichen haben große Teile der Weltgemeinschaft beschlossen, das Verhalten Russlands umfassend zu sanktionieren und das Land international zu ächten. Die Ankläger am ICC ermitteln. Was diese Reaktionen angeht: So weit, so gut.

Im Sport wirft dies schwierige sportpolitische und rechtliche Fragen auf, mit denen offensichtlich nicht alle Beteiligten, auch nicht alle Verbände und ihre Funktionäre, hinreichend sensibel und vernünftig umgehen können. Welchen Beitrag hat der Sport geleistet, dass es so weit kommen konnte? Welchen Beitrag kann der Sport leisten, um den Krieg zu beenden und sicherzustellen, dass es Frieden in Europa gibt und dann bleibt?

Die Bilanz auf Frage eins fällt nicht wirklich gut aus: Natürlich haben die großen Sportvereinigungen, etwa das IOC und die FIFA, durch die Vergabe und die Veranstaltung von Wettbewerben in Russland in z. T. liebevoller Zusammenarbeit mit dem dort herrschenden Autokraten einen beachtlichen Beitrag zum überbordenden Selbstbewusstsein des Aggressors geleistet. Dieses Selbstbewusstsein und die zugelassene, widerspruchslose Selbstinszenierung auch auf der sportpolitischen Weltbühne sind der Nährboden, auf dem krude, wahnhaft-revisionistische Theorien geboren werden, die dem lupenreinen Diktator die rechtfertigende Grundlage liefern sollte, die Ukraine zu überfallen. Führende Funktionäre haben Anlass, sich in Grund und Boden zu schämen.

Das geht mit Frage zwei so weiter: Menschenverachtenden und die Regeln des Völker- und Menschenrechts nicht respektierenden Regimen muss der Sport – im Sinne der Teilhabe an sportlichen Großveranstaltungen mit ihrer Strahlkraft – zweitweise entzogen werden. Jetzt sofort und jedenfalls so lange, bis sich die politische Situation spürbar und nachhaltig verbessert hat. Wer sich an die grundlegendsten Regeln eines friedlichen Zusammenlebens nicht hält, darf eben nicht mitspielen. Das sollte unser Konsens sein, ist er es nicht, muss er es werden. Sicherlich: Das wird auch einzelne Sportler oder Mannschaften treffen, die – in der Tat – trainiert, gekämpft und geschwitzt haben, um an Wettbewerben teilzunehmen. Und die genau dies dann nicht mehr können und dürfen. Das ist bedauerlich, aber nicht zu ändern, weil es notwendig ist. Denn nur so wird in Russland in allen Bereichen der zivilgesellschaftliche Druck entstehen, um eine Änderung in der Regierung, der Führung, der Staatsordnung herbeizuführen. Der wichtige Gesellschaftsteil des Sports darf sich nicht aussparen. Die Staatsangehörigkeit ist zwar nicht per se vorwerfbar, aber sie verleiht demjenigen, der sie hat, zumindest die Möglichkeit und Berechtigung, Änderungen anzustoßen. Das ist, touché, in den Staaten, in denen es notwendig ist, häufig auch gefährlich. Aber wir wissen aus der Geschichte, dass dies der einzige Weg ist. Diesen schwierigen Spagat werden wir Athletinnen und Athleten nicht allein und nicht dauerhaft abverlangen können. Langfristig bedarf es einer verbandlichen Neuorientierung im Umgang mit solchen Regimen und ihren Sportlern, weil nun feststeht: Der Sport ist nicht unpolitisch. Für die Sporttreibenden ist eine andere Einbindung nötig, in der sie Sport treiben und nicht instrumentalisiert werden können.

Danach ist die – ursprüngliche, rasch mit irritierender Begründung korrigierte – Entscheidung des IPC, russische Athleten an den Paralympischen Spielen „neutral“ teilnehmen zu lassen, nichts anderes als ein Witz! Wer es als internationale Sportorganisation außerdem nicht schafft, den Krieg in seiner Pressemitteilung als solchen zu benennen, hat seinen Anspruch verwirkt, als Organisation und Ansprechpartner auch nur annähernd ernst genommen zu werden. Das gilt auch für jeden, der juristische Feigenblätter nutzt, um Ausschlüsse von russischen Verbänden, Mannschaften, Sportlern oder Gesellschaftern aus Wettbewerben und Ligen nicht aussprechen zu müssen, weil es angeblich „an der entsprechenden Grundlage“ fehle. Abgesehen davon, dass viele Verbandssatzungen Generalklauseln enthalten dürften, wissen schon die juristischen Erstsemester, dass man – auch ohne schriftliche Regelung – an Einigungen nicht festgehalten werden kann, wenn das für eine Seite unerträglich ist und damit die Geschäftsgrundlage entfällt. Das ist in Dauerschuldverhältnissen so; entsprechende Rechtsinstitute gibt es jeder Rechtsordnung. Dass die Rechtsfragen im Einzelnen schwierig sind, ist klar. Aber wie so häufig bereitet hier der Wille den juristischen Weg.

Russland hat sich neben der politisch-gesellschaftlichen auch die sportliche Ächtung mehr als verdient. Nur durch klare und unmissverständliche Reaktionen wird der organisierte internationale Sport dem eigenen Anspruch gerecht werden können, für Völkerverständigung und Weltfrieden sorgen zu wollen. Den bisherigen Opfern und dem malträtierten ukrainischen Volk bringt das alles nichts mehr. Was für ein Preis! In unseren Gedanken sind wir bei den Menschen in der Ukraine.


Erschienen als Editorial des SpuRt-Heftes 2/2020, SpuRt 2022, 69 und auf beck-online

Vorlesung Sportrecht im WS 2021/22

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder aktuell durch die Entscheidung des EGMR und die anhängige Verfassungsbeschwerde) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Außerdem und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert. Ganz aktuell richtet sich ein besonderes Augenmerk auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für den organisierten Amateur- und Profisport.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr grundsätzlich in Präsenz in Aula 2 vom 13.10. bis zum 22.12.2021 und vom 12.01.2022 bis 26.01.2022 statt. Die Klausurorganisation einschließlich der Terminierung obliegt dem Prüfungsamt. Im Hinblick auf die Klausuren entfällt die Vorlesung in der letzten Vorlesungswoche.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Letzte Änderung: 08.10.2021 – Die Veranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz statt.

Neue Bücher zum Sportrecht

Unter meiner Mitwirkung erscheinen zwei neue Bücher zum Sportrecht beim Verlag C.H. BECK in München.

Hierbei bin ich besonders stolz auf den Cherkeh/Momsen/Orth, Handbuch Sportstrafrecht. Bei dem Werk bin ich nicht nur mit den sehr geschätzten Kollegen Prof. Dr. Rainer Cherkeh und Prof. Dr. Carsten Momsen als Herausgeber tätig geworden, sondern habe als Autor rund die Hälfte des Inhalts zu verantworten. Ich habe bearbeitet: 2. Kapitel „Grundlagen“ (komplett), 3. Kapitel „Verhängung und Überprüfung von Strafen im Sport“ (Abschnitte A., B. I. – IV., C. I. – IV., VI. 1. – 5.), 5. Kapitel „Zusammenspiel und Wechselwirkungen von staatlichem Straf- und Verbandsstrafverfahren“ (komplett).

Das Buch ist am 28.12.2020 erschienen und seit diesem Datum auch auf Beck-Online im Modul „Sportrecht“ verfügbar. Prof. Dr. Matthias Jahn, Goethe-Universität Frankfurt, sagt hierzu im Rahmen einer Rezension, die im Heft 2/2021 der SpuRt erscheinen wird:  „Mit dem ‚Cherkeh/Momsen/Orth‘ gelingt eine beeindruckende Symbiose von Praxis und Theorie des Sportstrafrechts. Ohne dieses Handbuch im Tornister sollte man gar nicht erst antreten.“

Der Praxisleitfaden unterstützt alle Juristinnen und Juristen, die mit an die Verhängung von Sanktionen geknüpften Rechtsfragen im Bereich des Sports in Berührung kommen, von Rechtsanwälten über Vereins- und Verbandsjuristen und Justiziare bis hin zu (Sport-)Richtern in der ordentlichen, Verbands- und Schiedsgerichtsbarkeit. Vom Verstoß über das Verfahren bis zu den Sanktionen: Das neue Werk stellt zunächst die rechtlichen, insbesondere auch verfahrensrechtlichen Grundlagen sowie die involvierten Institutionen und die beteiligten Akteure vor. Danach orientiert sich das Werk im Hauptteil an denjenigen Verhaltensweisen, welche die Sanktionen auslösen. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf dem fragmentierten und verschachtelten Verfahrensrecht. Das neue Handbuch zeigt auf, welche spezifischen Anforderungen der Vertretung in Verfahren mit sportrechtlichen Vorwürfen zu bewältigen sind. Dabei erläutern die Autoren, welche Besonderheiten sich aus dem Zusammenwirken von Strafrecht und Sportrecht, insbesondere dem Bestehen häufig konkurrierender zuständiger Ermittlungsorgane und Gerichtsbarkeiten, ergeben.

Alle weiteren Informationen gibt es hier auf der Webseite vom Verlag C.H. Beck.

In enger Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Philipp S. Fischinger LL.M. (Harvard) ist der Fischinger/Orth, COVID-19 und Sport entstanden, der am 26.01.2021 erscheint und bereits seit der 1. KW 2021 in den Beck-Online Modulen „Sportrecht“ und „Covid-19“ abrufbar ist. Wegen meiner sportrechtlichen Expertise bin ich gerne als Mitherausgeber tätig geworden und haben im engen Austausch mit Philipp Fischinger die Akquirierung der Autoren und die Betreuung des Werkes wie der Texte übernommen. Auch dieses Werk kann sich mit den hervorragenden Beiträgen der jeweiligen Autoren als Experten in ihren Fachbereichen sehen lassen! Eine Rezension wird zeitnah in der Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) erscheinen.

Die Corona-Krise hat im Profisport zahlreiche schwierig zu lösende Rechtsfragen von großer praktischer Relevanz aufgeworfen. So stellten sich Fragen, wie sich die Saisonunterbrechung auf die TV-Vermarktungsrechte auswirkt, ob gekaufte Eintrittstickets/Abonnements beim Ausschluss der Zuschauer „zurückgegeben“ werden können, wie die Verlängerung der Spielzeiten sich auf die Laufzeiten von Arbeitsverträgen, Kaufoptionen und Ausstiegsklauseln auswirken.
Dieses Buch zielt auf die Vorbereitung einer möglichen weiteren Krise, indem Lehren aus der Coronakrise für die Vertragsgestaltung gezogen werden. Im Bereich des Arbeitsrechts beispielsweise soll erörtert werden, wie Arbeitsverträge so gestaltet werden können, dass Vergütungsfragen in der Krise künftig schon nach Möglichkeit rechtssicher im Vertrag gesteuert werden können. Das soll nicht nur allgemeine Hinweise zur Vertragsgestaltung geben, sondern konkrete Klauselvorschläge unterbreiten und damit über dasjenige hinausgehen, was Standardmonographien typischerweise zu leisten im Stande sind. Ein besonderes Anpassungspotential hat sich insbesondere in den Sportverbänden ergeben, deren Satzungs- und Ordnungswerke nicht auf den Pandemie-Fall vorbereitet waren. Im Rahmen der laufenden Spielzeiten sind eilig, auch unter Ausnutzung von Eil- und Notkompetenzen, Regelungen angepasst oder neu geschaffen worden. Ob damit alle Fragen auch für die Zukunft und vergleichbare Fälle vernünftig geregelt ist, muss für eine zukünftige Rechtssicherheit hinterfragt werden.

Auch für dieses Buch gibt es alle Informationen auf der Webseite des Verlags C.H. Beck.

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den organisierten Sport habe ich bereits im Überblick und an den entscheidenden Stellen im Schmidt, COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, in § 10 – Sport mit dem sensationellen Ersterscheinungstermin am 9. Mai 2020 (!) besprochen. Einige der damals zu den völlig neuen und i.W. unbearbeiteten Rechtsfragen von mir entwickelten Postulate haben bereits ihren Niederschlag in Schrifttum und Rechtsprechung gefunden und haben sich teilweise bereits zur herrschenden Meinung entwickelt. Angesichts der besonderen rechtlichen Dynamik in der Pandemie kann es nicht überraschen, dass die 2. Auflage aus dem September 2020 von den Autorenkollegen und mir erneut überarbeitet wurde. Die Manuskripte liegen dem Verlag bereits vor, so dass die 3. Auflage bereits im Februar 2021 erscheinen wird. In meinem Beitrag behandele ich die wesentlichen Aspekte des professionellen Sports (Abbruch und Wertung von Wettbewerben, Schadenersatzansprüche, Ansprüche der Fans, die Verlegung der EM 2020 pp.), des Amateursports (Abbruch und Wertung von Wettbewerben, Haftungsfragen, Beschlusszuständigkeit und natürlich die Krise des Sportvereins an der Basis) und des Individualsports (Beschränkung des Individualsports durch eine Ausgangssperre, die Rechtslage bei den Fitnessstudios).

Dieses Buch ist der Ratgeber für die rechtliche Praxis und Covid-19: Die Corona-Krise stellt alle Gesellschaftsbereiche vor völlig neue Herausforderungen. Diese Herausforderungen werden angenommen und gemeistert, allerdings nicht immer unter genauer Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Folgen. Während zunächst die faktische Bewältigung von Aufgaben im Vordergrund steht, gewinnt nun auch die rechtliche Beurteilung der Lebenssachverhalte große Bedeutung, insbesondere wenn es um die Frage geht, wie die Herausforderungen zu meistern sind und wie der Gesamtschaden verteilt wird.

Es ist besonders geeignet für Rechtsanwälte, Berater, Unternehmen und Unternehmer, die öffentliche Verwaltung, Richter und Gerichte.

Selbstverständlich gibt es auch hierzu alle weiteren Informationen auf der Webseite des Beck-Verlags.

Über Feedback und Ergänzungswünsche für meine Buchbeiträge freue ich mich! Ich wünsche viel Spaß beim Lesen und die besten Anregungen für die wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit!

 

 

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2020/21

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des EGMR und die anhängige Verfassungsbeschwerde) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die Entwicklung der 50+1-Regel,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt. Ganz aktuell und wegen der Black Lives Matter-Bewegung werden auch die Äußerungsregeln der Sportverbände und insbesondere Rule 50 der IOC Charta erörtert.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr wegen der Corona-Pandemie ausschließlich virtuell vom 4.11. bis zum 16.12.2020 und vom 13.01.2021 bis 10.02.2021 statt. Es wird eine Klausur angeboten, die durch das Prüfungsamt terminiert werden wird. Fällt die Klausur in die letzte Vorlesungswoche, entfällt die Veranstaltung am 10.02.2021.

Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2019/20

jur1_03Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des EGMR) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die eingeklagte Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL für Hannover 96,  der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt.

Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr im Seminarraum S26 (Seminargebäude) vom 09.10. bis zum 18.12.2019 und vom 08.01.2020 bis 22.01.2020 statt. Am 29.01.2020 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.