Thomas Hitzlsperger: Das überlesene Interview

Der wichtige Schritt von Thomas Hitzlsperger offenbart bemerkenswerte Innenansichten in den deutschen Fußball. Ein Debattenbeitrag.

Man sollte meinen, dass die zahllosen öffentlichen Äußerungen zu Thomas Hitzlsperger eine Reaktion auf sein Interview in der Zeit (aktualisiert: 14.01.2014, nachdem nunmehr die Komplettansicht des Interviews online ist) und die Videobotschaft auf seiner Homepage war. Sie waren es nicht. Insbesondere die Boulevardpresse hat Thomas Hitzlspergers Äußerungen auf sein öffentliches Coming-Out als prominenter deutscher Fußballprofi und ehemaliger Nationalspieler reduziert. Obwohl dies ein wichtiger Aspekt ist, erschöpfte sich der Nachrichtenwert vielfach darin. Ich meine, dass es zu dem Interview von Thomas Hitzlsperger mehr zu sagen gibt und einigen Passagen bislang noch keine ausreichende Beachtung geschenkt worden ist. Mehr…

Newsletter-Service auf www.janforth.de

Mehr als phantastische 18.000 Interessenten haben sich seit dem Start meines Blogs vor rund 9 Monaten die hier veröffentlichen Beiträge rund um Sport, Recht und Sportrecht angesehen. – Danke dafür und für die Riesenzahl an Clicks! – Über das große Interesse, die teilweise sehr weitreichende und internationale Rezeption sowie das häufige Feedback habe ich mich sehr gefreut. Natürlich bin ich bemüht, weiterhin spannende und aktuelle Beiträge – wenn möglich sogar noch häufiger – aus meinen Interessengebieten hier zu publizieren. Obwohl die limitierenden Faktoren leider auf der Hand liegen, arbeite ich schon an neuen aufregenden Artikelprojekten…

Im neuen Jahr kommt hier jetzt endlich eine weitere Serviceleistung hinzu. Wer automatisch über neue Beiträge auf diesem Blog informiert werden möchte, kann ab sofort auf der Seitenliste links den Newsletter abonnieren. Als Belohnung winkt eine sofortige Benachrichtigung im eigenen E-Mail-Postfach, wenn es hier etwas Neues gibt.

Uni Köln: Vorlesung Sportrecht im WS 2013/14

Als Lehrbeauftragter der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst.

Die Veranstaltung findet  mittwochs  in der Zeit von 17.45 bis 19.15 Uhr in Hörsaal S 21 (Seminargebäude)  vom 16.10. bis zum 18.12.2013 und vom 08.01. bis 29.01.2014 statt. Am 05.02.2014 wird eine Klausur angeboten.

Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung aus dem Uni Köln KLIPS-System, gibt es hier.

Neuer Aufsatz: „Von der Strafe zur Maßnahme – ein kurzer Weg!“

Zugleich Besprechung der Entscheidung des Ständigen neutralen Schiedsgerichts in Sachen Dynamo Dresden

Welchen Weg Dynamo Dresden gegen die Entscheidung des Ständigen neutralen Schiedsgerichts in Sachen Ausschluss des Vereins aus dem DFB-Pokal beschreiten kann, wurde – einschließlich der diesbezüglichen Erfolgsaussichten – in einem sehr frühen Beitrag bereits ausführlich besprochen. Mittlerweile liegen die schriftlichen Gründe des Schiedsspruches vor.

Für die kommende Ausgabe der Zeitschrift für Sport und Recht  – SpuRt (Heft 5/2013) habe ich die sorgfältig begründete Entscheidung des Ständigen neutralen Schiedsgerichts ausführlich dargestellt, analysiert und besprochen. Die Entscheidung des Schiedsgerichts war, nicht nur aufgrund der prominenten und fachlich hervorragenden Besetzung auf der Richterbank, in der Rechtswissenschaft und im Sport gleichermaßen mit Spannung erwartet worden. Die Fachwelt erhoffte sich eindeutige und klarstellende Hinweise zur Reichweite der Verbandsautonomie, wobei sich die Frage fall- und anlassbedingt auf den Aspekt kaprizierte, inwieweit die Sportverbände „Sanktionen“ gegen Vereine (als ihre eigenen Mitglieder) aussprechen dürfen, weil ihnen (ohne dass bei den Vereinen notwendigerweise eigenes Verschulden vorliegt) das Verhalten ihrer Anhänger (Fans) über entsprechende Normen des Verbandsrechts zugerechnet wird.

Ob das Schiedsgericht diesen Erwartungen gerecht geworden ist, wie überzeugend die Urteilsbegründung des Schiedsgerichts im Einzelnen ist, welche Kritikpunkte es daran gibt und was die Sportverbände möglicherweise nunmehr in der Zukunft zu beachten und zu tun haben, erläutere ich in einer Abhandlung in der in Kürze erscheinenden Ausgabe der SpuRt. Schließlich wird darin auch zu der Frage Stellung genommen, ob der Ausschluss von Dynamo Dresden insgesamt zu Recht erfolgt ist.

The IOC acts perversely and shamelessly [ENGLISH]

To the German version of the text 

Die IOC-Zentrale

The latest reports regarding preventive exclusion of athletes during the Olympic Games 2014 in Sochi are nothing short of scandalous and overshadow by far any other improper actions of international sports organizations. It is the perverse zenith of associational opportunism of a mock democracy, where civil rights are arbitrarily and flagrantly trampled on – before the eyes of the global community.  Out of pure fear, the IOC is caving in and tearing down the thin veil of its own inherent homophobia. The threatened arrest of athletes for violating the „Law against homosexual propaganda“ would disturb the rose-colored, anodyne sport coverage (beyond, of course, reports on the usual doping scandals to which we are now accustomed) resulting in a negative impact on the marketing of the Games. There is no doubt that the Russian government would enforce the „Law against homosexual propaganda“ against foreign athletes and punish them with fines accordingly.  The Kremlin bosses would surely find it far easier to ignore the potential uproar than the fury of the US government regarding the asylum of Edward Snowden. The primary motive of the IOC is obvious: even our own athletes will not be allowed to disturb our immaculate Olympic Games. And behind that there is – once again – only one thing: money.

Perverse and shameless – there is no better description of the juristic travesty, which the IOC is committing by disseminating the following argumentation on the subject as follows:

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Das IOC: Pervers und obszön

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UPDATE AM TEXTENDE: Radio-Interview zum Beitrag (19.08.2013)
UPDATE: Zur englischen Übersetzung des Artikels (20.08.2013)

Die IOC-Zentrale

Was die Onlineausgabe der Zeit am 16.08.2013 zur „Schutzsperre“ des IOC für Athleten während der Olympischen Winterspiele in Sotschi im Februar 2014 berichtet, ist ein Skandal und stellt vieles, was internationale Sportverbände schon verbockt haben, noch in den Schatten. Es ist der perverse Höhepunkt verbandlichen Opportunismusses gegenüber einer Scheindemokratie, in der bürgerliche Grundfreiheiten seit Langem wieder beliebig und offensichtlich mit Füßen getreten werden – unter den Augen der Weltbevölkerung. Aus nackter Angst knickt das IOC ein und reißt sich das zarte Mäntelchen, welches es bislang über seine eigene Homophobie gelegt hat, entschlossen herunter: Es ist die Furcht vor  Verhaftungsmeldungen olympischer Teilnehmer wegen eines Verstoßes gegen das „Gesetz gegen homosexuelle Propaganda“, welche die im Übrigen rosarote und weichgespülte Sportberichterstattung (nur abgesehen von den üblichen Dopingskandalen, an die wir uns aber zwischenzeitlich schon gewöhnt haben) und damit zukünftige Vermarktbarkeit der Spiele stören könnten. Denn es besteht kein Zweifel, dass Russlands Regierung das „Gesetz gegen homosexuelle Propaganda“ auch gegenüber ausländischen Sportlern durchsetzen und diese – mit Geldstrafen – bestrafen würde. Die zu erwartenden üblichen internationalen Proteste würden die Chefs im Kreml noch entspannter ignorieren als das mächtige Getue der USA wegen der Gewährung von Asyl an Edward Snowden. Das Haupthandlungsmotiv des IOC liegt klar auf dem Tisch: Selbst von unseren Sportlern lassen wir uns unsere schönen Spiele nicht stören. Dahinter liegt wieder einmal nur eines: monetäre Interessen.

Pervers und obszön – anders lässt sich die juristische Fehlleistung nicht mehr beschreiben – ist in diesem Fall aber die Argumentation, der sich das IOC verschlichen hat:

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Schiri-Doppel-Comeback für die gute Sache

Alex Feuerherdt im EinsatzAm Samstag, 6. Juli 2013, greifen zwei altgediente Verbandsschiedsrichter, Alex Feuerherdt und Jan F. Orth, nach jahrelanger Abstinenz wieder einmal zur Pfeife, nachdem beide sich bereits seit geraumer Zeit aufs schiedsrichterliche Altenteil zurückgezogen und ihr Hobby seitdem durch ehrenamtliche Funktionärsarbeit unterstützt hatten. Anlass ist das Kölner „HotPott“-Turnier, ein regelmäßig veranstaltetes internationales Kleinfeldturnier schwul-lesbischer Fußballmannschaften, das in diesem Jahr anlässlich des CSD in Köln ausgetragen wird.

Veranstalter des Turniers sind die „anyway HotShots“, ein Fußballteam, das aus regelmäßigen Besuchern des „anyway“ – des schwul-lesbischen Jugendzentrums in Köln – gewachsen ist. Das bunte Event, bei dem außer einer sehr angenehmen Atmosphäre auch sehenswerter Fußball geboten wird, findet in diesem Jahr bereits zum dritten Mal in Folge statt. Es nehmen schwul-lesbische Fußballteams aus Aachen, Amsterdam, Berlin, Bochum, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leicester, London, Frankfurt, Münster, Paris und Stuttgart teil. Unter ihnen wird von 11 bis 17 Uhr auf dem Tunierplatz am Salzburger Weg in Köln-Weiden der „HotPott“ ausgespielt. Interessierte Zuschauer sind herzlich willkommen.

Ihren „Rückfall an die Pfeife“ erklären Alex und Jan mit folgenden Worten:

Als wir angesprochen worden sind, waren wir sofort und gerne bereit, dieses attraktive Turnier ehrenamtlich als Schiedsrichter zu unterstützen, um damit einen Beitrag zu seinem Gelingen zu leisten. So können wir sichtbar unterstreichen, wie selbstverständlich der Umgang mit Homosexualität auch im Fußball jederzeit sein sollte. Obwohl die Fußballverbände in der Vergangenheit schon einige gute Signale gesendet haben, fehlt es in letzter Zeit leider zunehmend an Konsequenz und Nachdrücklichkeit, was die Behandlung des Themas angeht – auch seitens des DFB. Außerdem hat die Öffentlichkeit  durchaus registriert, dass der für die Region zuständige Fußballverband erstmals nach jahrelanger Präsenz auf dem diesjährigen Come-Together-Cup, dem Inbegriff für Toleranz und Respekt im Fußball im Kölner Raum, nicht mehr vertreten war. Homophobie ist und bleibt im organisierten Fußball – im Profibereich wie bei den Amateuren – ein großes Thema, ein Problem und eine besondere Herausforderung.

Neben diesen beiden „Oldies“, die früher beide jahrelang in den oberen Spielklassen des Verbands als Referees aktiv waren, stellen sich für das Turnier drei aktive Schiedsrichter des Fußball-Verbands Mittelrhein, Tobias Altehenger (Regionalliga), Christian Lex (Mittelrheinliga) und Robin Schlömer (Bezirksliga), zur Verfügung.

 

15 Jahre VFK beim Dana Cup – Nachtreffen für alle Teilnehmer

DC_danacup_symbolbild15 Jahre lang war die alljährliche Fahrt des FVM-Verbandsförderkaders zum Dana Cup die zentrale Maßnahme der Jungschiedsrichter-Förderung und -Ausbildung im Fußball-Verband Mittelrhein. Sie wird, soweit bekannt, nach derzeitigem Stand seitens des FVM voraussichtlich nicht fortgesetzt werden.

Gleichwohl verdienen 15 Jahre einer so erfolgreichen, lehrreichen und immer auch fröhlichen Maßnahme eine angemessene Rückschau. Denn mehr als 220 Schiedsrichter haben durch die Fortbildung vor Ort in den vergangenen Jahren nicht nur maßgeblich schiedsrichterlich profitiert, sondern regelmäßig auch einen gewaltigen Schritt in der persönlichen Entwicklung machen können.

Bei dem gemeinsamen Nachtreffen aller 15 Dana Cup-Jahrgänge wollen wir genau sehen, wo diese Entwicklung hingegangen ist: Persönlich – aus den ältesten Jahrgängen werden im Beruf erfolgreiche und zwischenzeitlich bereits gestandene Familienväter am Treffen teilnehmen – und schiedsrichterlich – ehemalige und aktive SR aus dem Profibereich sind natürlich auch mit dabei – wird es also ein aufregendes Treffen werden.

Als Termin ist Samstag, 21.09.2013, 19.30 Uhr, in der Restauration Pütz, Engelbertstr. 67, Köln, vorgesehen. Alle ehemaligen Teilnehmer sind hierzu herzlich eingeladen. Wer keine Einladung über die hierfür eingerichtete Facebook-Gruppe bekommen hat, meldet sich bitte per e-Mail an dc-nachtreffen@janforth.de.

Wir alle würden uns freuen, wenn Ihr diese Info an diejenigen Teilnehmer weiterverteilt, zu denen Ihr noch Kontakt habt.

Ich freue mich mit allen auf ein spannendes Wiedersehen am 21.09.2013 und einen interessanten Austausch über Persönliches, Fußballerisches und Berufliches!

Dana Cup Hjørring - LogoDie Fahrt des Verbandsförderkaders des FVM zum Dana Cup war von 1998 bis 2012 die zentrale Maßnahme der Förderung, Erhaltung und Weiterbildung im Jungschiedsrichterwesen des Fußball-Verbandes Mittelrhein. Sie wurde im Jahr 1998 von mir ins Leben gerufen und in den Jahren 1998 von Heinz Gahre, 1999 bis 2003 von Heinz Brill und 2004-2012 von mir geleitet. Sie hat damit 15 Jahre in Folge stattgefunden. In den Jahren 1999 und 2000 sind jeweils 12 junge SR-Talente, in den Jahren 2001 bis 2012 jeweils 18 junge SR, betreut von sechs Offiziellen, nach Hjørring/Dänemark angereist. Insgesamt haben damit mehr als 220 Schiedsrichter in 15 Jahren an der Maßnahme teilgenommen. Viele ehemalige Teilnehmer und andere von diesem phantastischen Turnier angezogenen SR-Kollegen aus dem gesamten FVM-Gebiet nehmen – auch in diesem Jahr – teilweise seit Jahren an dem Turnier teil. Der Dana Cup war lange Jahre das schiedsrichterliche Sommerereignis, das Generationen von Schiedsrichtern am Mittelrhein geprägt hat.

DFB-Pokal: Wie geht es weiter mit Dynamo Dresden? – Eine rechtliche Analyse

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UPDATE: Besprechung der Schiedsgerichtsentscheidung des Ständigen neutralen Schiedsgerichts (15.09.2013)
UPDATE: Siehe auch Anmerkung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Tim Bagger zur Entscheidung des OLG Frankfurt in SpuRt 2013, 207. (14.10.2013)

– Zugleich eine Besprechung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.2013, Az. 26 SchH 6/13 –

Für den Juristen und Sportrechtler ist im Zusammenhang mit der aktuellen Causa Dynamo Dresden eines klar: Spannender als im Moment geht es nicht. Mit den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem andauernden Kampf von Dynamo Dresden auf Zulassung zum DFB-Pokal 2013/2014 aufgerufen werden, wird am juristischen Hochreck hantiert. Die Probleme sind schwierig, ihre Lösung ist offen. Auch nach der Entscheidung des OLG Frankfurt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, Dynamo Dresden nicht im Wege der einstweiligen Verfügung in das Losverfahren für die kommende Pokalrunde aufzunehmen (vgl. Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt, Pressemitteilung des DFB), soll nach Aussage des Geschäftsführers von Dynamo Dresden die Sache weiterverfolgt werden. Das OLG Frankfurt wird also auch in der Hauptsache spannende Rechtsprobleme umfassend zu beleuchten haben.

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BVerfG entscheidet in diesem Jahr [wohl nicht] über Stadionverbot [Update: 10.10.2013]

UPDATE (unten): Entscheidung in 2013 nicht zu erwarten (10.10.2013)

DC_Field_Official_SymolbildDas Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr endlich über die im Dezember 2009 eingelegte Verfassungsbeschwerde eines Münchener Fußball-Fans entscheiden, der mit einem bundesweiten Stadionverbot auf Grundlage der DFB-Richtlinien für die Verhängung von Stadionverboten belegt worden war.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 30.10.2009, Az. V ZR 253/08, mit dem das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen die Entscheidungen des Amtsgerichts und Landgerichts Duisburg, die das durch den MSV Duisburg ausgesprochene bundesweite Stadionverbot für rechtmäßig erklärt hatten, insgesamt bestätigt hatte. Das Urteil ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert und z.T. heftig kritisiert worden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht nur seitens des DFB, der seine Stadionverbotsrichtlinien durch die Entscheidung des BGH in vollem Umfang als bestätigt ansah, mit Spannung erwartet.

Schon Ende Februar hat das Bundesverfassungsgericht die unter dem Az. 1 BvR 3080/09 beim 1. Senat anhängige Verfassungsbeschwerde (Berichterstatter: RiBVerfG Prof. Dr. Masing) auf seine „Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2013 unter anderem zu entscheiden“ gesetzt. Hiermit ist eine Entscheidung in diesem Jahr sehr wahrscheinlich geworden. Zu bemerken ist allerdings, dass aufgrund vordringlicher Verfahren – wie etwa Stellungnahmen des Gerichts zu aktuellen politischen Großverfahren (z.B. zum Euro-Rettungsschirm) – sich durchaus zeitliche Verschiebungen einstellen können.

Auf der Seite des BVerfG heißt es zum Verfahren: „Verfassungsbeschwerde eines Fußballfans gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die ein von einem Fußballverein verhängtes, auf ‚Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten‘ des Deutschen Fußballbundes gestütztes bundesweites Stadionverbot bestätigen.“ Eine umfassende Darstellung der im Rahmen mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen von Dr. Björn Schiffbauer und mir findet sich hier (Aufsatz in der „Rechtswissenschaft“).

Update (10.10.2013):

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte entgegen der Ankündigung auf der Webseite des Gerichts in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen sein.