Als Honorarprofessor an der Universität zu Köln biete ich an der hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät auch in diesem Wintersemester wieder eine Vorlesung zum Sportrecht an. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Jurastudenten und die Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht, die Vorlesungsinhalte sind aber natürlich auch für jeden Sport(recht-)interessierten spannend und lehrreich. Insbesondere werden zahlreiche Bezüge zum aktuellen Fußballgeschehen und Entscheidungen der Sportgerichte im Fußballbereich hergestellt. Dass aber selbstverständlich auch über den Fußball hinaus einige der aktuell spannendsten – auch sportpolitischen – Rechtsthemen behandelt werden, versteht sich von selbst. Ein Schwerpunkt wird in diesem Wintersemester wieder auf den wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Sachen Claudia Pechstein (wieder hochaktuell durch die Entscheidung des EGMR) und SV Wilhelmshaven liegen. Aber natürlich werden auch die hoch aktuellen Fragen wie etwa die eingeklagte Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel durch die DFL für Hannover 96, der Arbeitnehmereigenschaft der DFB-Schiedsrichter und die Frage der Behandlung von Athletinnen mit einer Intersexualitätsproblematik (CAS-Entscheidung in Caster Semenya) behandelt.
Die Veranstaltung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 bis 17.30 Uhr im Seminarraum S26 (Seminargebäude) vom 09.10. bis zum 18.12.2019 und vom 08.01.2020 bis 22.01.2020 statt. Am 29.01.2020 wird eine Klausur angeboten.
Gasthörern kann im Rahmen der Raumkapazitäten die Teilnahme gestattet werden. Weitere Informationen, wie eine ausführliche Vorlesungsgliederung und die Vorlesungsankündigung gibt es auf KLIPS der Uni Köln.